Bundestag stärkt Pressefreiheit im Straf- und Prozessrecht

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat das Parlament einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen, wonach Journalisten künftig ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse gefahrfreier auswerten können sollen.

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Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag am Donnerstagabend nach fast zwei Jahren Beratung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne Änderungen beschlossen, mit dem die Abgeordneten die Pressefreiheit im Straf- und Prozessrecht stärken wollen. Die SPD-Fraktion votierte dagegen, Linke und Grüne enthielten sich. Mit der Initiative sollen Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse auswerten oder veröffentlichen. Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, wird parallel mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht.

Weiter soll der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme verbessert werden. Um Beweisgüter sicherstellen lassen zu können, ist künftig ein dringender Tatverdacht gegen Pressevertreter nötig. Einfache Verdachtsmomente reichen nicht mehr aus. Als Medienschaffende werden Personen gesehen, die berufsmäßig dabei mitwirken, Druckwerke, Rundfunksendunge, Filmberichte oder Informations- und Kommunikationsdienste vorzubereiten, herzustellen oder zu verbreiten.

Die Fraktion der CDU/CSU trug den Vorstoß der Koalition nicht geschlossen mit. Schon bei der Abstimmung (PDF-Datei) im federführenden Rechtsausschuss am Mittwoch waren aus der Union einzelne Stimmen zu hören gewesen, dass die Pressefreiheit bereits hinreichend geschützt sei. Die Medien bestimmten immer mehr die Politik, ohne hierfür hinreichend legitimiert zu sein. Einzelfälle könnten durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend aufgefangen werden. Karlsruhe hatte 2007 das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der niederen Instanzen bei der Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins "Cicero" und späterer Beschlagnahmebeschlüsse für rechtswidrig erklärt. Die Grünen hatten Ende 2010 einen eigenen Gesetzesantrag vorgelegt, da ihnen das Regierungspapier nicht weit genug ging.

Der Bundestag debattierte auch erstmals über einen neuen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) der SPD-Fraktion, mit dem eine Beschlagnahme bei Pressevertretern beim Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung unzulässig sein soll. Dies habe dann zu gelten, wenn die Handlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung eines Geheimnisses beschränke, schreiben die Sozialdemokraten. Medienangehörige, Ärzte und psychologische Psychotherapeuten sollen dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt werden. Ein Votum über diesen Vorschlag muss noch gesondert erfolgen. (anw)