Grüne wollen Pressefreiheit stärken

Die Oppositionspartei will unter anderem die Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Journalisten straffrei stellen und Hausdurchsuchungen nur noch unter Richtervorbehalt zulassen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Bundestagsfraktion der Grünen will den Quellen- und Informantenschutz besser gewährleisten. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit vorgelegt, der am Freitag im Parlament erstmals gemeinsam mit einem ähnlichen Vorstoß der Bundesregierung beraten wurde. "Ein Medienangehöriger, der Informationen bekommen möchte, nachfragt und recherchiert, geht seiner Arbeit nach", erklärte die medienpolitische Sprecherin der Oppositionspartei, Tabea Rößner, im Vorfeld der Lesung. Deshalb wollen die Grünen im Gegensatz zu Schwarz-Gelb nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen. Damit könne die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Medienangehörigen nicht mehr als Krücke dienen, um denjenigen zu finden, der seine Dienstpflichten verletzt hat.

Der grüne Entwurf setzt sich auch dafür ein, dass Beschlagnahmungen und Durchsuchungen bei Medienangehörigen selbst in Eilfällen nur noch nach richterlicher Anordnung und mit ausführlicher Begründung nebst Verhältnismäßigkeitsprüfung möglich sind. Der Richtervorbehalt soll nicht auf journalistische Arbeitsräume beschränkt werden. Viele Medienangehörige arbeiteten frei und von unterwegs, eine Beschränkung auf spezielle Räumlichkeiten wäre fern der journalistischen Arbeitsrealität, schreiben die Grünen zur Begründung. Nicht zuletzt sollen Zufallsfunde bei Beschlagnahmungen ausgeschlossen und Medienangehörige als Zeugnisverweigerungsberechtigte mit anderen Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten bei strafprozessualen Maßnahmen gleichgestellt werden. Bei der CDU stieß die Initiative gerade angesichts der aktuellen Wikileaks-Debatte auf starke Bedenken: Das entsprechende Anliegen könne und wolle man nicht mittragen. (pmz)