Große Koalition will besseren Schutz vor Telefon-Abzocke

Verträge, die aus unerlaubter Telefonwerbung hervorgehen, sollen nach Plänen der designierten Koalitionspartner künftig nur nach Bestätigung durch den Kunden gültig werden.

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Verträge, die aus unerlaubter Telefonwerbung hervorgehen, sollen künftig nur nach Bestätigung durch den Kunden gültig werden. Auf diese Ergänzung zu der bereits bei Online-Verträgen geschaffenen "Button-Lösung" hat sich die Arbeitsgruppe Verbraucherpolitik im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD verständigt. Um den Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken auszuweiten, sollen Abbuchungen von Diensten etwa per WAP-Abrechnung "nur noch nach aktiver Freischaltung dieser Funktion möglich sein".

Parallel will die geplante große Koalition gegen die Datensammelwut von Unternehmen im Internet vorgehen. Das nicht anonymisierte Zusammenführen von Daten über Kunden soll an "enge rechtliche Grenzen" sowie an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geknüpft werden. Unternehmen, die Scoringverfahren zum Prüfen der Kreditwürdigkeit verwenden, sollen dies künftig "der zuständigen Behörde anzeigen".

Verbraucherverbänden will es die Gruppe laut dem heise online vorliegenden Beschluss ermöglichen, datenschutzrechtliche Verstöße abzumahnen und Unterlassungsklage zu erheben. Der "Mobile Commerce" soll kundenfreundlicher werden, der Koalition schwebt auch ein Rückgaberecht für Apps vor. Die Verbraucherrechte bei der Nutzung digitaler Güter sollen "gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter" gestärkt werden. Das erst im Juni verabschiedete schwarz-gelbe Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll Anfang 2015 vor allem im Hinblick auf die Streitwertdeckelung bei Abmahnungen evaluiert werden.

Die erst jüngst, insbesondere auf Drängen der FDP eingerichtete Stiftung Datenschutz möchten die Wunschpartner in die Stiftung Warentest integrieren, obwohl die Union für sie zunächst eine wichtigere Rolle wollte. Für eine Auflösung der Einrichtung wäre laut deren Satzung aber eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Beirat als auch im Verwaltungsrat nötig. Die Warenschutzinstitution soll parallel gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mehr Zuwendungen erhalten.

Die derzeit zersplitterten Ansprüche aus dem Verbraucher- und Umweltinformationsgesetz sowie dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sollen in einem "allgemeinen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz" zusammengefasst werden. Für einen besseren Schutz vor Strom- oder Gassperren möchte die Gruppe etwa die umstrittenen intelligenten Stromzähler mit Prepaid-Funktion einsetzen. (vbr)