Telekomgate: Datenschützer fordert Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix geht bei der Telekom-Bespitzelungsaffäre von massiven Verstößen gegen das Telekommunikationsgeheimnis aus und pocht auf umfassende Konsequenzen.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix geht bei der Telekom-Bespitzelungsaffäre von massiven Verstößen gegen das Telekommunikationsgeheimnis aus. Wenn sich die Vorwürfe gegen den rosa Riesen und die von ihm beauftragten Dienstleister bestätigen sollte, sei klar gegen geltendes Recht verstoßen worden, erklärte der staatliche Hüter der Privatsphäre am heutigen Montag. Eine Selbstverpflichtung oder ein Ehrenkodex, wie sie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ins Spiel gebracht hat, könne daher "das zugrunde liegende Problem nicht lösen". Den Vorschlag von Kriminalbeamten, künftig alle im Rahmen der heftig umstrittenen sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten erfassten Nutzerspuren zentral beim Staat aufzubewahren, bezeichnete Dix als "abwegig".
Zugleich forderte der Datenschützer umfassende Konsequenzen aus dem Skandal, die weit über den konkreten Fall hinausreichen müssten. Spätestens damit sei deutlich geworden, dass die europaweite Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung die Gefahr des Missbrauchs dieser Daten durch die Telekommunikationsanbieter oder durch kriminelle Insider massiv erhöht habe. Die Datenschutzaufsichtsbehörden seien schon allein angesichts der entstehenden riesigen Datensammlungen und aufgrund ihrer unzureichenden personellen und sachlichen Ausstattung nicht in der Lage, Vergehen dieser Art zu verhindern. Eine "deutliche Aufwertung des Datenschutzes" sei nötig.
Dix fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für die sofortige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung beziehungsweise zumindest ihre Aussetzung stark zu machen. Angesichts der konkret gewordenen Gefährdungen für die Grundrechte sollten dabei die ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet werden. Weiter plädiert Dix dafür, die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen sowie die Befugnisse und Ausstattung der Aufsichtsbehörden erheblich zu verbessern.
Der Datenschützer pocht auch auf eine gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen, Sicherheitslecks ebenso wie Fälle rechtswidriger Datennutzung von sich aus sofort melden zu müssen. Arbeitnehmer, die solche Fälle den Aufsichtsbehörden oder den Medien als "Whistleblower" bekannt geben, seien vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Kündigungen gesetzlich zu schützen. Nicht zuletzt müsse der Strafrahmen für Verstöße gegen den Datenschutz "drastisch" erhöht werden. Da an dem Skandal offenbar auch mehrere Berliner Firmen beteiligt waren, versprach Dix die Vorgänge in enger Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und der Staatsanwaltschaft Bonn aufklären.
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, zeigte sich gegenüber dem NDR aufgeschlossen für höhere Bußgelder: "Da gibt es bislang die Obergrenze von 300.000 Euro", sagte der SPD-Abgeordnete. "Da kann man sich schon darüber unterhalten, ob das ausreichend ist." Beim Datenschutz sollten zudem die Bestimmungen für öffentliche Stellen und Privatfirmen angeglichen werden. Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) forderte, die Schutzrechte der Bürger müssten durch eine Reform des Datenschutzrechtes zu verbessern.
Generell sehen sich Oppositionspolitiker in ihrer Kritik an der Vorratsdatenspeicherung gestärkt. Ihrer Ansicht nach muss der Staat verhindern, das Riesendatensammlungen mit persönlichen Daten überhaupt entstehen. Sie weisen zudem darauf hin, dass die Deutsche Telekom noch Verbindungsdaten allein nach dem deutlich rigideren alten Recht aufbewahrt habe und der Datenpool mit den neuen Überwachungsanforderungen um ein Vielfaches anwachse.
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(Stefan Krempl) / (jk)