Handelsabkommen TPP: Schiedsgerichte gegen Copyright-Schranken

Wikileaks hat das geheime Kapitel zu privaten Schiedsgerichten für den Investorenschutz (ISDS) im geplanten Handelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) veröffentlicht. Es bestätigt die Befürchtungen der Kritiker.

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Wikileaks

(Bild: dpa, Oliver Berg / Archiv)

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Das umstrittene Kapitel für ein Schiedsverfahren zum Investorenschutz (ISDS) im geplanten Handelsabkommen Trans-Pacific Partnership sollte eigentlich auch nach Abschluss des Abkommens geheim bleiben. Doch jetzt hat Wikileaks den 55-seitigen Entwurf mit Stand Januar veröffentlicht. Das Papier untermauert Bedenken, dass Konzerne über ein privates Schiedsgericht auch gegen Regeln im Patent- oder Urheberrecht der angeschlossenen Staaten vorgehen könnten.

Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP

Seit Juli 2013 verhandeln EU und die USA über den Abbau von Handelshemmnissen im Rahmen eines Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Heftige Kritik kommt wegen mangelnder demokratischer Kontrolle sowie wegen Befürchtungen, Umwelt- und Gesundheitsstandards könnten abgesenkt oder untergraben werden.

Über die transpazifische Handelspartnerschaft verhandeln seit 2009 die USA, Japan, Australien, Kanada, Neuseeland, Mexiko, Chile, Peru, Vietnam, Singapur, Malaysia und Brunei hinter verschlossenen Türen. Die Gespräche sollen dieses Jahr abgeschlossen werden. Washington sieht in der Übereinkunft ein Vorbild für das parallel mit der EU verhandelte Handels- und Investitionsabkommen TTIP.

In dem aufgetauchten TPP-Kapitel werden Investitionen sehr breit gefasst als "jeder Posten, den ein Investor direkt oder indirekt in Besitz hat oder kontrolliert". Explizit eingeschlossen wird "geistiges Eigentum". Dabei sollen die Regeln für Immaterialgüterrechte laut Text mit dem schon vorher publik gewordenen Copyright-Kapitel des Abkommens sowie dem internationalen TRIPS-Abkommen der WTO übereinstimmen. Das liest sich zunächst so, dass internationale Vereinbarungen wie TRIPS von dem Investitionsschutzkapitel nicht ausgehebelt werden können.

Sean Flynn von Infojustice.org verweist allerdings auf eine bislang aus vergleichbaren Verträgen nicht bekannte Fußnote, die den Schiedsgerichten die Macht einräumt, die Übereinstimmung von Regeln mit TRIPS zu überprüfen. Damit haben Investoren die Möglichkeit, gegen einen Widerruf in Form einer Nichtigkeitserklärung etwa eines Patents oder gegen das "Einschränken" von Urheberrechten vor die Schiedsgerichte zu ziehen.

Dies beziehe sich etwa auch auf gesetzlich verbriefte Nutzerrechte wie zum privaten Kopieren oder auf das US-Prinzip "Fair Use". Vorschläge zum Einhegen von ISDS, wie sie etwa EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jüngst machte, berücksichtigt der neue TPP-Teil dagegen nicht. Wikileaks-Mitgründer Julian Assange warnt daher, dass die Übereinkunft im Geheimen ein "unkontrollierbaren supranationales Gericht entwickelt hat, mit dem internationale Konzerne Staaten verklagen können". Dieses System gefährde die parlamentarische und justizielle Souveränität. (vbr)