Safer Internet Day: FAQ Internetsicherheit für Kinder und Jugendliche

Im Internet lauern für Heranwachsende viele Gefahren, die sie noch nicht einschätzen können. Mit Wissensvermittlung und Tools können sie geschützt werden.

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(Bild: Biehler Michael / Shutterstock.com)

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Dieser Artikel erschien zuerst am Safer Internet Day 2023

Das Internet ist weder ein rechtsfreier noch ein einfach sicherer Raum. Auch deshalb raten Jugendschutz-Verbände, die Polizei oder etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu, Kinder nicht ohne Weiteres das Internet nutzen zu lassen, sondern dies nur mit Hilfestellungen und altersgemäßen Einschränkungen zu ermöglichen.

Zum Teil können sich Erziehungsberechtigte oder etwa auch Lehrkräfte schon bei bereits etablierten Verbänden über Kinderschutz im Netz informieren. Firmen wie Google, Apple, Microsoft, Konsolen- oder auch Browser- und Plugin-Anbieter stehen Menschen, die sich um Kinder kümmern, aber auch mit bereits implementierten Sicherheitsmaßnahmen zur Seite. Einigermaßen altersgerechte Einschränkungen müssen dadurch nicht von jedem Einzelnen neu definiert und ausgeführt, sondern nur in Systemeinstellungen oder über Apps aktiviert werden.

Für die meisten automatischen Sicherungsmaßnahmen werden Abstufungen nach Alter gemacht, die etwa schon vom FSK- und USK-System bekannt sind (FSK = Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), denn jüngere Kinder benötigen in der Regel einen wesentlich größeren Schutz als etwa Teenies, die ohnehin immer selbstständiger werden und auch Bedrohungen besser einstufen können sollten.

Bei den großen Anbietern wie etwa Apple, Google und Microsoft kann diese Abstufung allenfalls grob schematisch erfolgen, weshalb sich Erwachsene, die vor allem bereits implementierte Lösungen für den Schutz nutzen, auch mit den dort unterliegenden Regelwerken und Filtern auseinandersetzen sollten. Den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten wird man dem einzelnen Kind oder Jugendlichen damit sicherlich nicht immer gerecht.

Klar ist: Erwachsene haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche im Internet adäquat zu begleiten, zu schützen, aber auch nicht übermäßig einzuengen oder ununterbrochen zu überwachen – denn auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre und Entwicklung. Das bedeutet, dass Erwachsene und Heranwachsende im Austausch über ihre Internetnutzung bleiben sollten. Je älter die Kinder werden, desto mehr Freiheiten sollte ihnen auch zugestanden werden, gemessen an Entwicklung und Reife.

Wie das BSI erklärt, kommt mittlerweile die Mehrzahl der Kinder schon im Vorschulalter mit dem Internet in Kontakt. Ab diesem Zeitpunkt sind dann auch Erwachsene als Unterstützende gefragt. Das BSI gibt Auskunft darüber, was Kinder vor allem im Internet nutzen:

"Spätestens ab dem Vorschulalter macht der Nachwuchs seine ersten eigenen Schritte im Internet. Ab etwa zwölf Jahren nehmen fast alle Kinder (94 %) Online-Dienste in Anspruch. Zu den beliebtesten Tätigkeiten (mindestens einmal pro Woche) zählt es, über eine Suchmaschine zu recherchieren (65 %), Nachrichten über Messenger-Dienste zu schreiben (62 %) und Videos zu schauen (56 %). Das Internet prägt somit bereits früh die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. Deswegen ist es ratsam, sich – wie bei allen Erziehungsthemen – mit dem Thema "Sichere Internetnutzung" auseinanderzusetzen."

Das BSI hat dementsprechend eine praktische Liste für Eltern junger Kinder erstellt, um die wichtigsten Gefahren im Internet einzudämmen (BSI-Checkliste Kinderschutz, PDF).

  • Benutzerkonten mit eingeschränkten Rechten auf dem Heim-PC/Tablet einrichten
  • App-Stores kindersicher konfigurieren, sodass Downloads und Zugriffe beschränkt werden
  • Spezielle Kindersuchmaschinen als Browser-Startseite einrichten
  • Jugendschutzeinstellungen von Smartphone und Tablet aktivieren
  • Zusätzliche Kinderschutz-Apps und Programme auf den Geräten installieren
  • Black- und White-Listing sowie Filtereinstellungen konfigurieren

Auch den Anbietern von Internet-Diensten ist klar, dass sie Kinder und Jugendliche schützen müssen – hierfür sorgt aus rechtlicher Sicht zum Beispiel das Jugendschutzgesetz.

Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind im Sinne des Gesetzes "Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind" und "Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind".

Bei einer Revision im Jahre 2021 wurden unter anderem Kennzeichnungspflichten für Spiele verschärft, um Minderjährige besser vor Abzockfallen zu schützen. Die Bundesregierung begründete die Revision mit dem Bedarf eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes.

Damit Eltern und Kinder einen einigermaßen verlässlichen Überblick über die Eignung von Medien – auch im Internet – für verschiedene Altersklassen behalten können, wird hauptsächlich mit den FSK und USK-Labeln gearbeitet.

Spiele werden dann etwa für Kinder ab sechs Jahren mit USK 6 ausgezeichnet. Weitere Abstufungen sind FSK oder USK 12, FSK oder USK16 und die Gegenpole "freigegeben ohne Altersbeschränkung" (FSK0, USK0) oder "keine Jugendfreigabe" (FSK18, USK18). Angestellte in Kinos oder im Einzelhandel müssen prüfen, ob der Verkauf von Spielen oder Filmtickets gegen das JuSchG verstößt. Zu Hause können Menschen sich über FSK und USK freilich trotzdem hinwegsetzen.

Um jugendgefährdende Medien einordnen zu können, wird unter anderem von Gesetzgeberseite auf diese Eigenschaften geachtet:

  • reizen die Medien zu Unsittlichkeit, Verrohung, Gewalttätigkeit, Verbrechen und Rassenhass an?
  • werden Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt?
  • wird Selbstjustiz als bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt?

Zudem werden Medien im Jugendschutzgesetz auch danach klassifiziert, ob sie "entwicklungsbeeinträchtigend" sein könnten. Dies treffe etwa zu, wenn Medien:

  • insbesondere übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozialethische Wertebild beeinträchtigende Dinge gezeigt werden.