Klar Schiff

Ab 2019: Abgasnormen für Schiffe

Ab 2019 gibt es für Schiffe erstmals eine Abgasnorm. Doch bis die spürbar greift, wird es noch Jahrzehnte dauern. Denn die neuen Grenzwerte gelten vorerst nur für neue Motoren, obwohl bisherige oft umgerüstet werden könnten

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 36 Kommentare lesen
3 Bilder

(Bild: Kai Rüsberg)

Lesezeit: 16 Min.
Von
  • Kai Rüsberg
Inhaltsverzeichnis

Köln, 5. September 2016 – Binnenschiffer müssen in Europa ab 2019 deutlich strengere Auflagen für den Schadstoffausstoß ihrer Motoren erfüllen. Das Europäische Parlament hat dies in einer Verordnung geregelt. Demnach muss vor allem der Ausstoß von giftigen Stickoxiden gesenkt werden, was nur mit einer Abgasnachbehandlung möglich sein wird. Bisher fahren die meisten Schiffe noch ohne jede Abgasreinigung und tragen gerade in den Städten an viel befahrenen Frachtrouten maßgeblich zur Luftverschmutzung bei.

Die im Juli 2016 verabschiedete EU-Verordnung gilt für mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr vorgesehen sind (Non-road mobile machinery = NRMM): das sind etwa Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven oder eben Binnenschiffe. Diese Maschinen zusammen sind zur Zeit verantwortlich für 15 % aller Stickoxid- und 5 % aller Partikelemissionen in der EU. Die Binnenschifffahrt hat einen Anteil von 10 % am Güterverkehrsaufwand gemessen in Tonnenkilometern und 1 % am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland.

Reduzierte Grenzwerte

Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass deutlich weniger Stickoxide und Rußpartikel aus dem Auspuff kommen dürfen. Die neuen Vorschriften unterscheiden nach Motorklassen, die in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen für die Parameter Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx) und Partikel festgelegt. Je nach Nennleistung eines Dieselmotors werden die NOx-Emissionen um 16% bis 30 % gesenkt. Das entspricht 4,2 bis 9,2 g/kWh. Die Masse der Rußpartikel wird nach den neuen Vorgaben um maximal 0,1-0,5 g/kWh gemindert, das entspricht einer Absenkung um etwa zwei Drittel im Vergleich zur bisherigen Regelung. Bei Rußpartikeln wird auch das Messverfahren, von einer Trübungsmessung auf Partikelzählung umgestellt, was die Gewichtung der besonders kleinen Partikel erhöht.

Gilt nur für neue Motoren

Die EU-Vorschrift gilt bei Binnenschiffen allerdings zunächst nur für neu angeschaffte Motoren, nicht für den Bestand. Die EU Kommission muss nun Regeln für die Nachrüstung von Reinigungsanlage zur Begrenzung der Emissionen in Motoren sowie deren Überwachung im Betrieb aufstellen.

Binnenfrachtschiffe gelten gemeinhin als umweltschonendes Transportmittel. Bezogen auf den Transport mit einem 40-Tonnen-Sattelzug verbrauchen Bahn und Schiff weniger als die Hälfte an Energie und stoßen dementsprechend weniger CO2 aus, urteilt das Bundesumweltamt. Doch beim Schadstoffausstoß sind sie alles andere als umweltfreundlich einzustufen, meint Andreas Brandt vom Landesumweltministerium in Nordrhein-Westfalen. Er erstellt dort die Luftreinhaltepläne: „Den Rhein kann man vergleichen mit der parallel laufenden A3. Das wäre so, als würde mitten durch Köln die Bundesautobahn führen.“