Fehlende E-Kennzeichnung gefährdet Versicherungsschutz

Gebremstes Zwielicht: Kfz-Ersatzlampen auf LED-Basis

Das klingt verlockend: Einmal 20 Euro für ein LED-Ersatzlicht mit Standardsockel ausgeben und den Birnenwechsel einfach vergessen. Wir haben uns die scheinbar ideale Ersatzlösung genauer angesehen

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  • ssu
Inhaltsverzeichnis

Hannover, 14. November 2008 – Gestern leuchtete es noch – heute bleibt das Bremslicht dunkel. Die Glühbirne ist durchgebrannt. Während der Fahrer im Regal der kleinen Tankstelle nach einer Ersatzlampe (12 V, 21 W, Sockel BA 15s) sucht, fällt sein Blick auf eine seltsame Leuchte, die offensichtlich aus etlichen LEDs besteht. Deren Lebensdauer liegt im Vergleich zur Glühbirne um Größenordnungen höher, denn eine Glühbirne hält vielleicht 2000 Stunden, LEDs rund 10.000 Stunden, teils gar 100.000 Stunden durch. Und sie sind unempfindlich gegen Vibrationen, während die heiße Glühwendel einer herkömmlichen Lampe starke Erschütterungen nicht verträgt.

Einmalige Investition

Die Glühbirne kostet rund 3 Euro – für die LED-Ausführung verlangt der Tankstellenpächter 19,90 Euro. Trotzdem eine scheinbar lohnende Investition: „Die kaufen Sie nur einmal, die brauchen Sie nie wieder austauschen …“ meint der junge Verkäufer an der Kasse. Erst zu Hause stößt der Fahrer auf den lapidaren, kleingedruckten Hinweis auf der Verpackung: „Die Verwendung von LED-Lampen ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig!“ Teutonische Kleinlichkeit oder begründete Skepsis?

Was der LED-Leuchte fehlt, ist eine schlichte „Prüf-Nummer“ nach europäischem E-Standard. Alle im Straßenverkehr verwendeten Lampen (sowie weitere technische Bauteile) müssen einer strengen Typ-Prüfung genügen, bevor der Hersteller seine Erzeugnisse als der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechend anbieten darf.

E-Prüfkennzeichen allein ist kein Freibrief

Allerdings hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, die an der durch die Typ-Zulassung suggerierten Betriebssicherheit Zweifel aufkommen lassen. Beispielsweise wurden H7-Leuchten mit E-Prüfkennzeichen in Baumärkten verkauft, die aufgrund massiver Mängel wohl keine Einzel-Prüfung bestanden hätten. So ganz kann man sich auf die E-Nummer also nicht verlassen, auch wenn dem Fahrer eines Autos mit solchen immerhin geprüften Lampen kein Vorwurf zu machen ist.

Trotzdem hat eine Prüfung ihre Berechtigung. Denn die Bremsleuchte muss natürlich aus allen möglichen Betrachtungswinkeln und -abständen eine ausreichende Helligkeit entwickeln, um selbst bei Nebel oder Schneefall sicher und zweifelsfrei zu signalisieren: Der bremst! Insofern stellt die Überprüfung solcher Anbauteile keine behördliche Spitzfindigkeit dar. Wer will schon den Hintermann bei einem Bremsmanöver näher kennenlernen als notwendig …