"Wegwerfmobilität" bis "Stärkung des ÖPNV": Was Städte über E-Stehroller sagen

Seite 2: "Innovationsbesoffener" Bund

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Das sieht das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main offensichtlich anders: Der Bund lasse "aufgrund des Drucks von Anbieterseite nachgerade 'innovationsbesoffen' neue Mobilitätsgadgets für den Straßenverkehr zu, die Position der Städte und Gemeinden spielt wie üblich keine Rolle". Das Geschäftsmodell benutze und verunreinige kostenfrei öffentliche Räume, mit den Folgen dürften sich die Kommunen herumschlagen.

Der minimale und eher negative gesamtverkehrliche Nutzen stehe in "keinerlei auch nur ansatzweise vernünftigem Verhältnis" zu den Aufwänden und Problemen, die zulasten der Gemeinwesen erzeugt würden – von Stress- und Streitsituationen im Verkehr über das hohe Verletzungsrisiko, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, bis zu Behinderungen und Verschmutzungen auf öffentlichen Wegen, in Feldgemarkungen und Gewässern.

"Auch in Frankfurt am Main haben wir das leider übliche hohe Aufkommen an berechtigten Beschwerden und – außer seit Kurzem bei Voi – haben wir bei keinem Anbieter den Eindruck, sie scherten sich tatsächlich darum", teilte das Straßenverkehrsamt weiter mit. Daher prüfe die Stadt Frankfurt am Main, ob sie hier die Satzung der straßenrechtlichen Sondernutzung ändert. Diese Möglichkeit habe jüngst das Oberverwaltungsgericht Münster für das Land NRW klar bejaht. "Wenn die dann durch die Anbieter zu tragenden Gebühren dazu führen, dass die Geschäftsmodelle sich nicht mehr rechnen, ist das mindestens aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht zu beanstanden", schreibt das Straßenverkehrsamt.

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Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) habe 2020 zwei E-Stehroller bergen müssen, 2021 noch keinen. "Die Kolleg:innen holen die Scooter heraus, sobald sie davon erfahren oder es selbst feststellen", erläutert das Straßenverkehrsamt. Die E-Stehroller seien ein "Fremdkörper" im Gewässer und könnten zu einer Umweltbelastung werden. Der Akku könne auslaufen, Schadstoffe könnten ins Gewässer gelangen, die SEF ist für deren Reinhaltung zuständig.

Der Hamburger Verkehrsbehörde sind solche Vorgänge wie in Köln nicht bekannt. Sie verwies uns unter anderem auf die Stadtreinigung Hamburg, die schrieb, sie sammle keine E-Stehroller ein. Im Herbst 2020 sei aber während der Putzaktion "Hamburg räumt auf" bei einer Tauchaktion mit der Polizei und dem DLRG ein Roller aus dem Alsterkanal gezogen worden. "Die Dunkelziffer der sich in Gewässern befindlichen Scooter kennen wir nicht, da die Zuständigkeit nicht bei uns liegt."

Die Stadtreinigung sieht in den E-Stehrollern aber eine andere Herausforderung: Die überall abgestellten Scooter erschwerten die tägliche Arbeit. "Um vernünftig reinigen zu können, müssen diese von unserem Personal oftmals beiseite gestellt werden, um die Arbeit fortzusetzen." Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen aus den Kleinkehrmaschinen aussteigen, den Scooter beiseite räumen und wieder einsteigen. Das sei umständlich und koste Zeit. Mittlerweile gebe es in Hamburg an einigen Stellen eine Art Parkplätze für die E-Stehroller, eingerichtet, diese seien aber noch sehr selten.

In Düsseldorf bergen die Mitarbeitenden des Gartenamtes sowie des Stadtentwässerungsbetriebes regelmäßig E-Scooter und E-Bikes aus den Gewässern in den Anlagen der Innenstadt – insbesondere aus dem Weiher an der Landskrone im Hofgarten sowie aus dem Kö-Graben. "Eine genaue Statistik über deren Zahl wird nicht geführt", schreibt das dortige Amt für Kommunikation.

Das Amt für Verkehrsmanagement in Düsseldorf wisse nicht, wie viele Fahrzeuge in den Rhein geworfen wurden. Es findet es "befremdlich, dass E-Scooter ins Wasser geworfen werden. Die Verkehrsmanager machen darauf aufmerksam, dass sich die Batterien zersetzen und das Wasser vergiften könnten". Die Anbieter zeigten insbesondere für die Wochenenden verstärkte Präsenz von Rangern und Fußkontrollen, die direkt gegen missbräuchliche Nutzungen agieren könnten.