"Wegwerfmobilität" bis "Stärkung des ÖPNV": Was Städte über E-Stehroller sagen

Seite 3: Keine Regelungen, sondern Verbote

Inhaltsverzeichnis

Zwischen dem Düsseldorfer Gartenamt und den Anbietern der E-Stehroller gebe es aktuell keine vertraglichen Regelungen für eine mögliche Abholung oder Bergung der Fahrzeuge, weil die Fahrzeuge in den Grünanlagen ohnehin nicht abgestellt werden dürften. Da jedoch immer wieder E-Scooter in den Grünanlagen und dortigen Ziergewässern entdeckt würden, erarbeite das Gartenamt eine zukünftige Regelung.

Bisher stelle die Stadt Düsseldorf für das Abstellen und die Bereitstellung von E-Scootern Sondernutzungserlaubnisse aus. Dabei sei klar definiert, dass E-Stehroller nicht in Parkanlagen sowie Naturschutzgebieten abgestellt und natürlich auch nicht in Gewässern versenkt werden dürfen. Seit kurzem gebe es ein Abstellverbot an der Rheinuferpromenade, statt Parkzonen am Anfang und am Ende der Promenade, in denen die Gefährte abgestellt und entliehen werden können. An dem Konzept werde fortlaufend mit den Anbietern weiter gearbeitet.

Mit solchen Problemen wird die Stadt Leipzig noch nicht konfrontiert, da der E-Stehroller-Verleih dort erst in den kommenden Monaten anläuft. An der Vergabe für die Ausleihe auf Abstellflächen an Mobilitätsstationen haben sich nach Angaben der Stadt insgesamt fünf potenzielle Anbieter beteiligt.

Leipzig strebt "eine geordnete Einführung eines stationsflexiblen Angebotes sowie die Anbindung an die LVB-Mobilitätsplattform LeipzigMOVE" ab. Damit will die Stadt verhindern, dass E-Stehroller wahllos abgestellt werden. Von den fünf Bewerbern hätten zwei die Eignungskriterien erfüllt und wollen nun in Leipzig aktiv werden.

In Leipzig sei der "stationsunabhängige Verleih" nicht genehmigungsfähig, da hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs "nur schwer regelbar ist", heißt es in einer Mitteilung an heise online. Auflagen seien schwer kontrollier- und durchsetzbar.

In der Nachbarstadt Dresden ist es auf Brücken nicht erlaubt, E-Stehroller abzustellen. Auch sei die Situation in Dresden durch die weitläufigen Elbwiesen, die ebenfalls rote Zonen sind, eine andere als in Köln, wo an vielen Stellen beidseits Straßen und Wege bis an das Rheinufer reichten, erläutert das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Dresden. Daher fänden sich in der Elbe nicht in solchem Ausmaß wie in Köln Leihroller, wie Betreiber ausgesagt hätten. Allerdings seien die "Beschwerdelage sowie das Falschabstellen weiterhin Problemfelder".

In Dresden werden die E-Stehroller hauptsächlich von Touristen genutzt, sie ersetzen nach Angaben der Stadt lediglich zu 10 Prozent Fahrten mit dem Pkw, sondern zumeist Wege zu Fuß, per ÖPNV, per Rad oder erzeugen neue Wege, die sonst nicht unternommen worden wären. Insgesamt sei der Beitrag von E-Scootern für einen nachhaltigeren Stadtverkehr in Dresden sehr gering. In diesem Jahr will die Stadt Dresden "Sharingleitlinien" erarbeiten, die das Anbieten von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Verkehrsraum für alle Anbieter – also Carsharing, Bikesharing und E-Stehroller – regeln sollen.

Die Stadt Hannover hat für Freefloating-Anbieter allgemeine Regeln aufgestellt; zum Beispiel sollen E-Stehroller in "besonders sensiblen Bereichen" nicht abgestellt werden. Diese Regeln werden allerdings nicht immer eingehalten, heißt es aus dem Büro des hannoverschen Oberbürgermeisters, und zwar sowohl von den Anbietern als auch von den Nutzenden. Vereinzelt werden E-Stehroller in Gewässern gefunden. Wenn den Anbietern diese bekannt werden, gingen sie dem sofort nach, um mögliche Umweltfolgen zu vermeiden.

Beobachtung der Stadt und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zeigten, dass "abgestellte Roller ein Hindernis darstellen können". Solche Hinweise würden an die Anbieterunternehmen herangetragen; das Verleih-Management wird eingeschaltet und aufgefordert, Missstände umgehend zu beheben. Die Regeln zur Aufstellung und zum Abstellen der E-Scooter werde bei Bedarf angepasst.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

Der Stadt Essen sind ähnliche Vorfälle wie beispielsweise im Rhein zu Köln nicht bekannt. Die dortige Verkehrsbehörde erreiche derzeit kaum Beschwerden oder Vorfälle in Zusammenhang mit der E-Scooter-Nutzung im Stadtgebiet, so bestehe aktuell kein Bedarf an weiteren Regeln, schreibt das Essener Presse- und Kommunikationsamt. Demnächst werde eine weitere der dort regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden stattfinden, bei der die aktuelle E-Scooter-Situation mit den Anbietern, mit Vertretern von Polizei und Ordnungsamt thematisiert werde.

Der Deutsche Städtetag fordert indes, dass sich Verleihfirmen stärker um zurückgelassene, oft schrottreife Elektro-Tretroller in Parks oder Gewässern kümmern. "Wer mit Rollern Geld verdient, ist auch für die Folgen verantwortlich", sagte dessen Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Wenn Nutzerinnen und Nutzer E-Roller in Flüsse werfen oder in den Büschen verstecken, müssen die Unternehmen für die Bergung und Entsorgung geradestehen." Dies sei aufwendig und teuer, die Kosten dafür dürften nicht an den Städten hängen bleiben.

"Schon wahllos abgestellte oder umgefallene E-Roller irgendwo auf Bürgersteigen oder öffentlichen Plätzen sorgen für Ärger", sagte Dedy. Er verwies darauf, dass die meisten Anbieter mit dem Deutschen Städtetag bereits 2019 Eckpunkte für einen störungsfreien Betrieb vereinbart hätten. Die Städte hätten mit den Verleihern auch klar geregelt, in welchen Bereichen E-Tretroller fahren und geparkt werden können und wo nicht.

In der Stadt München sind derzeit sechs Anbieter von E-Tretrollen mit insgesamt 9600 Fahrzeugen aktiv. E-Tretroller abzustellen falle nach derzeitiger Rechtsprechung unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch.

Da die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes für Kommunen keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten zum Beispiel zum Abstellen von E-Tretrollern vorsieht, habe das Mobilitätsreferat der Stadt eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung städtischer Regelungen erarbeitet. Damit soll auf eine sichere Nutzung und ein geordnetes Stadtbild hingewirkt werden, schreibt das Mobilitätsreferat der Stadt München. Darin seien auch die technische Wartung, Flottengrößen, zulässige Geschäftsgebieten und Kundenservice geregelt. Die Selbstverpflichtungserklärung hätten alle in München aktive Anbieter unterschrieben.

Nach Beschwerden wegen achtlos abgestellter E-Tretroller habe die Stadt versuchsweise 30 Abstellflächen für E-Tretroller in den besonders stark frequentierten Innenstadtbezirken eingerichtet. Für Beschwerden, und Anregungen gebe es eine eigene E-Mail-Adresse, damit auf Anliegen unbürokratisch und schnell reagiert werden könne. Das Mobilitätsreferat tausche sich mit den Anbietern oft aus, beispielsweise diese die Endkunden dazu anhalten, die E-Tretroller sorgsam zu nutzen oder die Abstellflächen durch Anreize attraktiv zu machen.

Wir haben noch weitere Städte angefragt. Sobald ihre Antworten vorliegen, werden sie hier nachgetragen.

(anw)