Onlinebanking: EU-Kommission will neue Haftungsregeln

Da Opfer von Cyberkriminellen mittlerweile oft in die Röhre schauen, will die EU-Kommission die Banken stärker in die Pflicht nehmen.

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Thorsten Hübner

(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Markus Montz
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Die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sollte Kartenzahlungen und Onlinebanking sicherer machen. Aus Sicht der Cybersicherheit waren die neuen Vorschriften Gold wert. Für Kriminelle genügte es nun nicht mehr, einfach die Kreditkartendaten oder Onlinebanking-Passwörter plus eine Handvoll TANs zu erbeuten, um den Opfern größere Summen zu stehlen. Sie benötigten fortan noch einen zweiten Faktor.

Den anfänglich beklagten Aufwand vergaßen die Banken schnell. Nicht nur gingen die Betrugsfälle zurück. Die Banken hafteten nun nicht mehr, wenn ihre Kunden eine Zahlung oder Überweisung per zweitem Faktor autorisiert hatten. Doch geschickte, gut organisierte Cyberkriminelle haben neue Wege gefunden. Sie verleiten Bankkunden heute mit allen Tricks der Psychologie dazu, ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking und den obligatorischen zweiten Faktor preiszugeben. Das gestohlene Geld sehen die Opfer selten wieder: Die Täter sind kaum zu fassen, die Banken berufen sich auf die Regeln der PSD2 und das sogar dann, wenn ihre Betrugserkennung eigentlich klar erkennbar betrügerische Transaktionen durchgewunken hat.

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Auf diese Entwicklung hat die EU-Kommission Ende Juni reagiert und mit der "Payment Services Regulation" (PSR) einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der es in sich hat: Banken sollen in bestimmten Fällen auch dann für betrügerische Überweisungen haften, wenn der Kunde diese, auch unwissentlich, autorisiert hat. Der Entwurf wird daher in den kommenden Monaten heiß diskutiert werden. Wir haben uns die Pläne der Kommission ebenso angesehen wie die Hintergründe und die Reaktionen von Banken, Politik und Verbraucherschutz.

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