Abgas-Betrug: Staatsanwalt hält Stadler nicht für hauptverantwortlich

Die Staatsanwaltschaft sieht die Angeklagten, zu denen auch Ex-Audi-Chef Rupert Stadler gehört, nicht als die Hauptverantwortlichen für den Betrug.

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Audi V6 TDI

(Bild: Audi)

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Die juristische Aufarbeitung des Betrugs von Volkswagen schreitet voran. Im aktuellen Prozess stehen ehemalige Audi-Mitarbeiter in München vor Gericht. Zu ihnen gehört auch Rupert Stadler, der ein Geständnis abgelegt hat. Das endgültige Urteil über ihn könnte noch im Juni fallen. Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung zur Schuldfrage. Es sei "überhaupt zweifelhaft", ob es in einer so komplexen Struktur den oder die in strafrechtlicher Hinsicht Hauptverantwortlichen geben könne, "wenn im Unternehmen so viele Beteiligte in die falsche Richtung laufen", sagte Staatsanwalt Nico Petzka zu Beginn seines Plädoyers. Dies müsse man auch bei der strafrechtlichen Bewertung im Hinterkopf behalten. Eine eigene Strafforderung hatte Petzka bislang nicht genannt. Das Plädoyer ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Stadler vor, zugelassen zu haben, dass zwischen dem 19. Dezember 2015 und dem 30. November 2017 in Deutschland 26.546 mangelhafte Fahrzeuge verkauft worden seien – mit einem Schaden von 69 Millionen Euro. Bei den Mitangeklagten Wolfgang Hatz und dem Ingenieur P. umfasst der Vorwurf insgesamt 94.924 Autos in Deutschland und den USA im Zeitraum von Ende 2008 bis November 2015 mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro. Er ist deswegen so viel höher, weil die Staatsanwaltschaft für die 66.026 US-Fahrzeuge nur noch Schrottwert ansetzt.

In dem Prozess, der sich inzwischen seit zwei Jahren und neun Monaten hinzieht, haben inzwischen alle Angeklagten gestanden. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt, bei Stadler und P. gab es im Vorfeld der Geständnisse Verständigungen zwischen Angeklagten, Gericht und Staatsanwaltschaft zum Strafmaß, die Bewährungsstrafen und Geldauflagen enthalten. Bei Hatz hat die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Verständigung abgelehnt. Stadler hatte davor lange seine Unschuld beteuert. Erst im Frühjahr 2023, nach einem Hinweis des Gerichts, dass ihm eine Haftstrafe drohen könnte, änderte er seine Position.

(mfz)