Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf zu VDSL-Regulierung [Update]

Der Entwurf einer neuen Regulierungsverfügung für die TAL erstreckt sich erstmals auch auf Kabelkanäle, in denen Konkurrenten der Telekom Glasfasern einziehen und damit eigene VDSL-Produkte realisieren könnten.

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Angesichts durch das VDSL-Netz der Telekom veränderter Netzinfrastrukturen überarbeitet die Bundesnetzagentur ihre Marktdefinitionen für Vorleistungsprodukte der Telekom, mit denen Wettbewerber Zugang zu der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zum Verbraucher erhalten. Eine neue, der Marktsituation angepasste Regulierungsverfügung soll in Zukunft sicherstellen, dass auch in einem hybriden VDSL-Netz der Wettbewerb einen Zugang zur TAL erhält. Dazu will die Regulierungsbehörde erstmals auch die Kabelschächte zwischen Hauptverteilern (HVT) und den in den so genannten Kabelverzweigern (KVz) installierten Outdoor-DSLAMs einbeziehen. Hier sollen die Telekom-Konkurrenten eigene Glasfasern einziehen können, um einen KVz mit schnelleren Breitbandzugängen erschließen und ein eigenes VDSL-Angebot auf einer Telekom-TAL aufsetzen zu können. Das sieht der Entwurf einer neuen Regulierungsverfügung vor, die die Bundesnetzagentur am heutigen Mittwoch zusammen mit dem Entwurf der Marktanalyse veröffentlicht hat.

Beim VDSL-Netz der Telekom wird der Kupferanteil der TAL verkürzt, um höhere Bandbreiten beim Kunden anlegen zu können. Die normalerweise zwischen HVT und Kunde komplett in Kupfer ausgelegte Strecke wird nur noch ein kurzes Stück zwischen Kunde und dem grauen KVz-Kasten an der Straße als doppeladriger Draht verlegt. Im KVz installierte Outdoor-DSLAMs übergeben das Signal dann an die Glasfaserstrecke bis zum HVT. Bei der normalen ADSL-Infrastruktur steht der DSLAM im HVT, die Telekom-Konkurrenten bauen ihre Infrastruktur direkt im Hauptverteiler auf. Die bisherige Marktdefinition bezieht eine ganz oder teilweise in Glasfaser ausgebaute TAL nicht in die Regulierungsverfügung ein.

Theoretisch ist es Wettbewerbern zwar schon jetzt möglich, eigene Infrastruktur neben den KVz der Telekom zu installieren und selbst für die Glasfaserzuführung zu sorgen. Dafür sind unter Umständen aufwendige Bauarbeiten und signifikante Investitionen erforderlich. Um den Zugang zum VDSL-Netz ist in Deutschland deshalb ein heftiger Streit entbrannt, in dem auch die Bundesregierung und die EU-Kommission eine Rolle spielen. So hatte die Bundesregierung zum Ärger der EU eine Regulierungsausnahme für das VDSL-Netz in das umstrittene neue Telekommunkationsgesetz geschrieben und sich dafür mächtigen Ärger mit der EU-Kommission eingehandelt. Die Wettbewerbshüter in Brüssel stehen kurz davor, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Der neue Entwurf der Regulierungsverfügung will die Verpflichtung zum Zugang zur TAL nun um einen Zugang zu Kabelkanälen zwischen den KVz und HVt der Telekom erweitern. Wo der Zugang über Kabelkanäle nicht möglich ist, soll der Wettbewerber auch direkten Zugriff auf die reine Glasfaser der Telekom erhalten. Für eigene Infrastruktur (Outdoor-DSLAM) muss er in jedem Fall selbst sorgen. "Dies ist ein Schritt, um auch alternative Investitionen in den Ausbau von neuen Glasfaserinfrastrukturen zu vertretbaren Kosten möglich zu machen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Zwar können Wettbewerber auch neue Strecken durch Grabungsarbeiten verlegen, allerdings zu bedeutend höheren Kosten, als dies der Deutschen Telekom durch die Nutzung der Kabelkanäle möglich ist."

Für Jürgen Grützner, Chef des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), geht dieser Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. "Mit dem Zugang zu den Leerrohren ist zwar eine unserer Forderungen erfüllt. Diese Zugangsvariante kommt aber aufgrund der damit notwendig verbundenen hohen Investitionserfordernisse nur für wenige Anbieter infrage", begründet der Verbands-Chef die Forderung des Verbandes nach weiter gehenden Zugangsverpflichtungen über die Infrastruktur im Telekom-KVz und gebündelt am Hauptverteiler.

[Update: In einer ersten Stellungnahme bezeichnete die Telekom die Entscheidung der Bundesnetzagentur als "vollkommen unverständlich". Die Regulierung solle sich auf Engpässe fokussieren. "Wir sind nicht der Baumeister der Wettbewerber", sagte ein Sprecher gegenüber dpa.]

Noch nicht abschließend geklärt sind für den Regulierer weitere Fragen des Aus- und Umbaus neuer Glasfaserstrukturen in den Teilnehmeranschlussnetzen. Diese will der Regulierer in einem ergänzenden Anhörungsverfahren mit der Branche diskutieren. "Wir wollen dabei zunächst die Netzumbaupläne der Deutschen Telekom, aber auch die künftigen Absichten der Wettbewerber erkunden, um eine sichere und tragfähige Entscheidungsgrundlage zu besitzen", so Kurth weiter. "Wir wollen auf diese Weise die sehr komplexe Thematik aktiv angehen und den Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich frühzeitig in die Diskussion einzubringen und zur Erarbeitung von tragfähigen Lösungen beizutragen." Stellungnahmen nimmt die Bundesnetzagentur bis zum 4. Mai 2007 entgegen.

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