Lang-Lkw fahren ab 2024 nach vereinfachten Vorgaben in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg macht neue Vorgaben zum Einsatz der umstrittenen Riesenlastwagen. Ortsdurchfahrten sollten möglichst gemieden werden.

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Geänderte Regeln für Ortsdurchfahrten und eine sogenannte Befahrbarkeitsprüfung sollen für die Nutzung von Lang-Lkw in Baden-Württemberg ab2024 gelten. Im Bild ein Mercedes Actros.

(Bild: Daimler Truck)

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Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg macht neue Vorgaben zum Einsatz der umstrittenen Riesenlastwagen auf den Straßen. Künftig werde die Befahrbarkeitsprüfung als zentrales Kriterium für Bewertung von Strecken angewendet, teilte das Ministerium heute in Stuttgart mit. Zudem sollten Ortsdurchfahrten möglichst gemieden werden. Ressortchef Winfried Hermann (Grüne) sagte: "Wir lassen Lang-Lkw nach wie vor nur dort fahren, wo es sicher ist. Wir vereinfachen die Kriterien als Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft."

Lange Zeit durften nur Lastwagen mit einer Maximallänge von 18,75 Metern auf deutschen Straßen fahren. Die Riesensattelschlepper sind hingegen bis zu 25,25 Meter lang. Ihr Ladungsvolumen ist somit deutlich größer. Spediteure sehen in den größeren Lastwagen Vorteile, weil sie pro Fahrt und Fahrer mehr transportieren können. Umweltschützer hingegen hatten die Fahrzeuge in der Vergangenheit als Bremse für den Klimaschutz gesehen. Ihrer Ansicht nach sollten nicht noch mehr Güter auf die Straße. Vielmehr sollte mehr Transportleistung auf die Bahn verlagert werden. Doch zur Bahnverladung sind die langen Lkw nicht kompatibel.

Hermann sagte weiter, Ziel der Befahrbarkeitsprüfung als künftig einziges Kriterium sei für ihn, Lang-Lkw auch auf problemlos befahrbaren, langen Strecken zuzulassen, dabei aber Ortsdurchfahrten möglichst zu vermeiden. "Ist das nicht machbar, muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass insbesondere in engen historischen Ortskernen keine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmender oder der Verkehrssicherheit erfolgt." Ansonsten könne der Streckenabschnitt nicht freigegeben werden.

Die neuen Regeln sollen ab 2024 Anwendung finden. Das Land will künftig von sich aus und damit ohne die sonst notwendige Beantragung einer Strecke durch ein Unternehmen zweispurige Bundes- und Landesstraßenabschnitte, die verkehrlich sinnvoll freigegeben werden können, nach positiver Befahrbarkeitsprüfung an den Bund zur Aufnahme in das Positivnetz und damit zur Freigabe melden.

In Baden-Württemberg regiert Grün-Schwarz. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger sagte: "Nachdem unter Grün-Rot noch vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen die Zulassung von Lang-Lkw geklagt worden war, wurden die Genehmigungen viele Jahre lang restriktiv gehandhabt." Man gehe davon aus, dass sich dies mit den neuen Kriterien künftig deutlich ändern und verbessern werde.

(fpi)