RegTP verordnet Gebührensenkung für Telekom-Interconnection

Die Telefongesellschaften zahlen vom 1. Januar 2002 an weniger für die Durchleitung ihrer Gespräche durch das Netz der Deutschen Telekom.

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  • Karsten Violka

Die Telefongesellschaften zahlen vom 1. Januar 2002 an weniger für die Durchleitung ihrer Gespräche durch das Netz der Deutschen Telekom. Es sei ein fairer Kompromiss bei der Festlegung der Interconnection-Entgeltstruktur gesucht und gefunden worden, sagte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Bei einem Vergleich zu den derzeit noch geltenden Tarifen ergebe sich im Durchschnitt eine Absenkung von etwa 14 Prozent.

Die Tarife werden nach der Entscheidung der Regulierer nicht mehr entfernungsabhängig, sondern nach der Anzahl der benutzten Netzelemente berechnet. Durch dieses System soll mehr Kostengerechtigkeit erreicht werden, da es eher die tatsächlichen Kosten widerspiegele als die entfernungsabhängige Regelung, hieß es bei der RegTP. Die neue Entgeltregelung basiert auf zwei Netzebenen mit 475 lokalen Einzugsbereichen; dies entspreche einer "vermittelnden Netzkonfiguration" zwischen den vorhandenen Strukturen der Telekom und denen der Wettbewerber. Ursprünglich lag dem Entgeltantrag der Deutschen Telekom ein dreistufiges Netz zu Grunde.

Im Herbst 2000 hatte die Regulierungsbehörde entschieden, dass die Gebühren für Telefonate, die durch das Netz der Telekom geleitet werden, ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden. Grundlage sollte die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte sein. Gleichzeitig legte sie die Entgelte für Orts- und Ferngespräche sowie die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte fest. Hiergegen hatte die Telekom Klage eingereicht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Mai einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt, das im Eilverfahren eine Anordnung der Regulierungsbehörde ausgesetzt hatte. Das Gericht hatte unter anderem Bedenken zur Entgeltstruktur geäußert. Kurth sagte, die Behörde glaube, diese Bedenken nun entkräftet zu haben. Der jetzigen Entscheidung liege ein internationaler Vergleich zu Grunde.

Das neue System ist in drei Tarifzonen aufgeteilt. Der Haupttarif (werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr) kostet 0,0065 Euro pro Minute in Tarifzone I, 0,0107 Euro/Minute in Tarifzone II) und 0,0186 Euro/Minute in Tarifzone III. Beim Nebentarif liegen die Entgelte werktags zwischen 18.00 und 9.00 Uhr sowie an Samstagen, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen rund um die Uhr bei 0,0044 Euro/Minute (Tarifzone I), 0,0071 Euro/Minute (Tarifzone II) und 0,0122 Euro/Minute (Tarifzone III). Die Tarife liegen laut Regulierungsbehörde damit um 25 Prozent unter den von der Telekom beantragten Tarifen für Zone I und II, entsprechen für Zone III aber den beantragten Entgelten, sagte er.

Die RegTP beschloss zudem, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Telefonverkehr innerhalb so genannter "geschlossener Benutzergruppen", beispielsweise firmeninterne Netze, nicht der Genehmigungspflicht der Behörde unterliegen. Die Tarife müssten aber im Falle einer Kommunikation von der Gruppe zu Dritten genehmigt werden, hieß es. (kav)