SPD-Politiker lehnt von CDU geforderte Variante der Online-Durchsuchung ab

SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sträubt sich laut einem Zeitungsbericht gegen einen Passus in den geplanten gesetzlichen Ermächtigungen zur Online-Durchsuchung, nach der Ermittler in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen dürfen sollen.

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Bei den Verhandlungen in der großen Koalition über ein neues BKA-Gesetz, das eine Ermächtigung zu Online-Durchsuchungen enthalten soll, gibt es neuen Zwist. SPD und CDU streiten sich laut einem Bericht im Berliner Tagesspiegel um die Möglichkeit für Ermittler, für eine Online-Durchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen. Gespräche auf Fachebene seien derzeit blockiert. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte demnach, er lehne diese Variante ab, ihr stehe das im Grundgesetz verankerte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung entgegen. Er gehe davon aus, dass seine Parteikollegen diese Auffassung teilen.

Der CDU-Innenexperte Clemens Binninger drängt laut dem Bericht die SPD, ihre Bedenken aufzugeben. Wenn den Sicherheitsbehörden die Online-Durchsuchung erlaubt werde, müsse ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, physisch auf den Rechner zuzugreifen. Dabei handele es sich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. Das sei "von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt", zitiert der Tagesspiegel den CDU-Politiker. Nun solle ein Gespräch der Staatssekretäre des Innen- und Justizministeriums Klärung bringen, ob oder wie eine politische Einigung noch möglich ist.

Siehe zu den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts über die heimliche Online-Durchsuchung von PCs:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)