Die GEZ kassiert jetzt auch fĂĽr den PC

Set dem Neujahrstag werden auf internetfähige PCs Rundfunkgebühren fällig. Der Protest gegen die umstrittene Gebühr und die Debatte um eine Reform der Rundfunkfinanzierung gehen unterdessen weiter.

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Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft. Dank einer Übergangslösung wurde bisher auf eine Erhebung der Gebühren verzichtet. In der Silvesternacht endete diese befristete Befreiung von der Gebührenpflicht, die wohl auch gewährt wurde, weil das Rundfunk-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz bis dato noch nicht so üppig war.

Jetzt ist sie da, die PC-Gebühr, auf den Internetseiten und Formularen der GEZ kann der Computer angemeldet werden. Allerdings tun sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Rundfunk im Netz weiter schwer. Außer den zahlreichen ARD-Radiosendern, die live auch ins Netz senden, funkt da noch nicht viel. Zumindest nicht im Sinne der Rundfunkgebührenordnung. Denn Podcasts oder Streams von Tagesschau-Sendungen, die im Netz auch zeitversetzt angesehen werden können, gelten nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes – und eignen sich damit nicht als Argument für die neue Gebühr. Wohl auch deshalb fällt die auf PCs erhobene Gebühr vorerst vergleichsweise bescheiden aus. Sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist, derzeit sind das 5,52 Euro im Monat. Eigentlich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Die wird in jedem Fall erhoben, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Spartarif beschlossen, nachdem die massive Kritik an der PC-Gebühr eine Grundsatzdebatte über die Gebührenerhebung entfacht hatte. Die Aufregung war groß, dabei betrifft die neue Gebühr die meisten Privatpersonen nach Angaben der GEZ nicht. Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür bezahlen zu müssen. Ernst wird es jetzt dagegen für kleinere Unternehmen wie Arztpraxen oder Handwerksbetriebe sowie Selbstständige, die für ihren Betrieb bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hatten. Sie müssen seit dem gestrigen Neujahrstag zahlen: Mit einem angemeldeten PC sind auch andere auf dem "Betriebsgelände" vorhandene Rechner abgegolten. Für Mittelständler oder Selbstständige gilt prinzipiell also auch die Zweitgeräteregelung.

Trotzdem war es der alle Branchen einende Widerstand der Wirtschaft, der die Reformdebatte zur Finanzierung des Rundfunks mit losgetreten hat. Denn zahlen werden vor allem kleine Unternehmen und Selbstständige, die bisher keine Gebühren auf dem Kostenzettel hatten. Ebenfalls zur Kasse gebeten werden Freiberufler, die ihrem Broterwerb aus dem Arbeitszimmer der eigenen Wohnung nachgehen. Für den gewerblich genutzten PC werden dann zusätzlich 5,52 Euro fällig, auch wenn im Wohnzimmer nebenan schon ein angemeldeter Fernseher steht. Im Rundfunkstaatsvertrag steht, die Gebührenbefreiung nach der Zweitgeräteregelung gelte nicht für Geräte in Räumen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Streng genommen gelte das auch schon für die gelegentliche Nutzung des privaten PCs für dienstliche Zwecke, erklärte die GEZ gegenüber heise online. Ausgenommen seien davon bisher Lehrer und Richter sowie ehrenamtliche Tätigkeiten.

Die Gebührenverwalter erwarten von der neuen Gebühr zunächst Einnahmen von sechs Millionen Euro, daraus lassen sich gut 90.000 gebührenpflichtige Geräte errechnen. Nach der strengen Auslegung der GEZ dürften allerdings auch deutlich mehr PCs in Privathaushalten gebührenpflichtig werden, als bisher angenommen. Denn in der modernen Arbeitswelt können viele Berufstätige über das Internet dienstliche Belange auch aus der Privatwohnung erledigen; stellenweise wird die temporäre oder dauerhafte Telearbeit in den eigenen vier Wänden gezielt gefördert. Auch deshalb sieht die Wirtschaft dringenden Reformbedarf für das Gebührensystem. Die geräteabhängige Erhebung sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß, begründete zuletzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seine Forderung nach einer Neuordnung der Rundfunkgebühren.

"Der geltende Staatsvertrag wird in keiner Weise den Anforderungen unserer Kommunikationsgesellschaft gerecht", findet auch Norbert Simon vom Verein RundfunkgebĂĽhrenzahler Deutschland (RFGZ). Der nach den Querelen bei der "Vereinigung der RundfunkgebĂĽhrenzahler" (VGRZ) neu gegrĂĽndete Verein spricht sich fĂĽr eine grundlegende Reform des GebĂĽhrensystems aus und will eine ursprĂĽnglich von der VGRZ initiierte Verfassungsbeschwerde weiter unterstĂĽtzen. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten gerechnet.

Zu der Diskussion um RundfunkgebĂĽhren fĂĽr PCs siehe auch: