Ärztekammer Berlin lehnt Rundfunkgebühren für Praxen-PCs strikt ab

Mit der Rundfunkgebührenpflicht für niedergelassene Ärzte schneidet sich die Politik ins eigene Fleisch, meint Ärztekammer-Sprecher Sascha Rudat.

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  • dpa

Die Ärztekammer Berlin hat die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer in Arztpraxen scharf kritisiert. "Diese Gebühren lehnen wir für niedergelassene Mediziner strikt ab, weil sie absolut nicht gerechtfertigt sind", sagte Ärztekammer-Sprecher Sascha Rudat in einem dpa-Gespräch. "Es ist wirklichkeitsfern anzunehmen, Ärzte und ihre Praxismitarbeiter hätten im Arbeitsalltag Zeit, Radio zu hören oder fern zu sehen." Stattdessen bedeuteten die GEZ-Gebühren mehr bürokratischen Aufwand und weitere finanzielle Belastungen.

"Mit der Rundfunkgebührenpflicht für niedergelassene Ärzte schneidet sich die Politik ins eigene Fleisch", sagte Rudat. "Einerseits will sie, dass die Mediziner die elektronische Gesundheitskarte (eGK) so schnell wie möglich einführen, verlangt aber zugleich GEZ-Gebühren für alle internetfähigen Computer."

Das sei für die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte nicht förderlich. "Wenn Ärzte künftig einen Internetzugang brauchen, damit sie die Daten der elektronischen Gesundheitskarte online abrufen können, dann kann man ihnen nicht Gebühren für eine Leistung in Rechnung stellen, die sie wie das Fernsehgucken aus zeitlichen Gründen gar nicht nutzen können", kritisierte Rudat. "Jeder, der einmal niedergelassene Ärzte beobachtet hat, weiß, wie wenig Zeit sie bei ihrer Arbeit haben."

Vom 1. Januar 2007 an ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag eine Rundfunkgebühr für Internet-Computer fällig, wenn der Benutzer bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat. Nach einem Vorschlag der ARD-Intendanten soll die Hörfunk-Grundgebühr von 5,52 Euro erhoben werden und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro.

Zu der Diskussion um Rundfunkgebühren für PCs siehe auch:

(dpa) / (anw)