Kindersicherung in OS X konfigurieren

Seite 3: Kleiner Bruder

Inhaltsverzeichnis

Im Abschnitt "Inhalt" bestimmen Sie, ob Sie dem verwalteten Konto unbeschränkten Zugriff auf alle Websites erlauben wollen oder ob das System anhand von Adressen und Seiteninhalten filtern soll. Mit der Option "Zugriff nur auf diese Websites erlauben" aktivieren Sie eine Positivliste (whitelist). Nur die explizit in der Liste aufgeführten Seiten lassen sich aufrufen – das funktioniert mit einem beliebigen Web-Browser, nicht nur Apples Safari.

Dieses Konzept stößt aber sehr schnell an seine Grenzen. Selbst wenn man eine kinder-taugliche Suchmaschine wie blinde-kuh.de als Ausgangsseite im Browser einträgt, kommt schnell der Zeitpunkt, wo eine externe Seite aufgerufen werden soll, die nicht auf der weißen Liste steht. Recherchen im Internet sind so praktisch nicht möglich.

Als Kompromiss bietet sich die Option "Zugriff auf nicht jugendfreie Websites so gut wie möglich automatisch beschränken" an. Die Kindersicherung analysiert damit den Inhalt aufgerufener Webseiten und entscheidet anhand einer internen Datenbank mit Unworten, ob eine Seite kindgerecht ist oder nicht. Zusätzlich kann man Seiten pauschal erlauben und verbieten – unabhängig von ihrem Inhalt. Durch direkte Eingabe einer IP-
Adresse, etwa 193.99.144.85 anstelle von www.heise.de, lässt sich der Surf-Filter nicht umgehen.

Die Wortdatenbank, anhand derer der Filter Seiten sperrt, ist aber nicht einseh- oder erweiterbar. Auch scheint die Apple-Website auf einer Ausnahmeliste zu stehen. Es gelang uns nicht, sie zu blockieren.

Der Inhaltsfilter – egal, bei welcher Einstellung – filtert nur Daten, die per HTTP-Protokoll auf den Rechner gelangen. FTP-Server kann man damit nicht sperren, Safari delegiert solche an den Finder, andere Browser
zeigen deren Daten direkt an. Auch die Funktion "Mit Server verbinden" des Finder lässt sich mit dem Inhaltsfilter nicht sperren – dafür muss der einfache Finder herhalten.

Eltern können gesperrte Programme bei Bedarf freigeben.

Mit wem ein Anwender per Apple Mail oder iChat Kontakt aufnehmen darf, geben Sie in die Positivliste im Bereich "Mail & Chat" der Kindersicherung ein. Für eine Person lassen sich mehrere E-Mail- oder Chat-Adressen hinterlegen. Auf Wunsch informiert die Kindersicherung per E-Mail, wenn versucht wird,
mit einer nicht auf der Positivliste stehenden Person zu kommunizieren. Die Kindersicherung kann nur iChat überwachen, doch da dieses neben .Mac- respektive MobileMe-Accounts auch mit AIM-, Jabber- und dem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten ICQ-System kommunizieren kann, ist das zu
verschmerzen. Um mit ICQ-Partnern Verbindung aufzunehmen, trägt man in iChat einfach die ICQ-Nummer anstelle eines AIM-Namens im Kontaktdialog ein.

Der Bereich "Zugriffszeiten" ist in Leopard neu zur Kindersicherung hinzugekommen. Damit regeln Sie, wann und wie lange ein Anwender den Rechner nutzen darf. Unter Tiger fehlte die Zeitlimitierung noch, hier können
Sie sich jedoch mit der Web-Sperre (c’t 12/07, S. 176) behelfen, eine Erweiterung des Konzepts aus "World Wide Spielplatz " (c't 20/06, S. 148).