Abmahnsichere Geschäfts-E-Mail
Seite 4: Muster: Einzelunternehmen
Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag
Für ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag sehen die neuen gesetzlichen Regelungen folgende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen vor:
Name des Unternehmers sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname
Beispiel für die erforderlichen Angaben in einer Geschäfts-E-Mail:
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Otto Normalunternehmer
ABER: Mit der geänderten Fassung des § 15 b GewO, die am 22. Mai 2007 in Kraft tritt, werden zusätzliche Angaben auf Geschäftsbriefen erforderlich. Zum genannten Stichtag muss auch die ladungsfähige Anschrift angegeben werden, d.h. die volle Adresse, kein Postfach.
Beispiel für die erforderlichen Angaben in einer Geschäfts-E-Mail ab 22. Mai 2007:
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Otto Normalunternehmer
Hauptstraße 1, 55555 Irgendwo