Bitkom fordert Gegenanspruch für missbräuchlich Abgemahnte

Die Bundesjustizministerin will den Missbrauch von Abmahnungen eindämmen. Dem Branchenverband Bitkom geht der bishierige Ansatz aber nicht weit genug.

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Von
  • Marzena Sicking

Abmahnungen sind ein legitimes Mittel, um unfaire Praktiken von Wettbewerbern abzumahnen und zu stoppen, ohne, dass es dabei gleich zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Doch leider wird das Instrument der Abmahnung immer wieder auch als eine Art zusätzliche Einnahmequelle gesehen: Kleinere Verstöße behindern in Praxis vielleicht gar nicht den Wettbewerb, füllen aber im Zweifelsfall die Taschen der Abmahnenden – und die der Anwälte, die diese Praxis mitmachen, natürlich auch. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Missbrauch mit einem neuen Gesetz stoppen.

Der ITK-Branchenverband Bitkom hat sich in einer Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorhaben geäußert, das den Handel besser vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen soll. Insbesondere zu den Punkten, die sich noch in der Experten-Diskussion befinden, hat der Verband einige Verbesserungsvorschläge gemacht. Deren Umsetzung wäre – zumindest aus Sicht des ITK-Handels – sicher wünschenswert.

So regt der Verband an, den Kreis der Abmahnberechtigten grundsätzlich zu begrenzen oder zumindest strengere Anforderungen an die Wettbewerbereigenschaft zu stellen. Außerdem fordert der Bitkom, dass sich Kläger in Zukunft den Gerichtsstand nicht frei auswählen dürfen, sondern dieser auf Orte beschränkt wird, an denen tatsächlich gehandelt wurde bzw. wo das verletzte Rechtsgut zu lokalisieren sei. Idealerweise sollte der Gerichtsstand für die wettbewerbsrechtliche Abmahnung am Wohnsitz des Verletzters sein. Bisher hätten sich die Kläger diesen frei aussuchen dürfen und hätten sich natürlich an Gerichte gewandt, die in ähnlichen Fällen schon früher zu ihren Gunsten entschieden hätten. Auch sei es sinnvoll, in den einzelnen Ländern Schwerpunktgerichtsstände für Wettbewerbsstreitsachen einzurichten. Dies gäbe es derzeit nur vereinzelt.

Der Bitkom begrüßt, dass die Höhe des Streitwerts in Zukunft gesetzlich gedeckelt werden soll. So würde verhindert, dass Gerichte zu hohe Streitwerte ansetzen bzw. akzeptieren, was zu übertreiben hohen Abmahnkosten führe. Derzeit liegen die durchschnittlichen Kosten bei rund 5.300 Euro pro Fall. Eine gesetzlich geregelte Grenze würde den Abmahnungs-Missbrauch finanziell deutlich weniger attraktiv machen.

Ebenfalls positiv sieht der Bitkom den Ansatz, missbräuchlich Abgemahnten künftig einen Gegenanspruch einzuräumen. Allerdings fordert der Verband, das missbräuchliche Verhalten durch Regelbeispiele zu konkretisieren und so den Empfängern eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage zu geben. Denn es sei beispielsweise bei unzulässigen Massenabmahnungen für den Betroffenen schwierig darzulegen, das er Opfer und nicht Täter war.

Auch die angedachte Deckelung der Anwaltskosten bei der erstmaligen Abmahnung wird grundsätzlich begrüßt, doch auch hier fordert der Bitkom Nachbesserungen im Detail. So könne der Ersatz der erstattungsfähigen Abmahnkosten schon heute in "einfach gelagerten Fällen" eingeschränkt werden. Allerdings erkennen Gerichte nur selten einen „einfachen“ Fall an. Daher gelte es stärker zu präzisieren, unter welchen Voraussetzungen dieser gegeben ist. Ansonsten müsse der Abmahner auch weiterhin die Chance haben, die Rechtsverfolgungskosten vom Abgemahnten verlangen zu können. Diese Forderung dürfe nicht nur symbolischer Natur sein, weil dann das rechtliche Vorgehen ggf. nicht mehr ernst genommen wird und ein tatsächlich geschädigter Rechteinhaber nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfe. Es sie dringend erforderlich, hier einen fairen Interessenausgleich herzustellen. (masi)