Firmengründung: Die Wahl der Rechtsform, Teil I

Wer er Unternehmen gründen will, muss sich dabei auch für eine Rechtsform entscheiden. Das ist gar nicht so einfach, denn der gewählte Rahmen hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Rechtsform des Unternehmens sollte mit großer Sorgfalt ausgewählt werden. Dabei geht es nicht nur um die Rahmenbedingungen zum Start, sondern auch um die Frage, ob die gewählte Unternehmensform sich ebenso für die Zukunftsstrategie der Firma eignet. Schließlich hat die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen.

Der Existenzgründer hat die Wahl zwischen Ein-Personen-Gründungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften. Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist man z.B. Gewerbetreibender oder Freiberufler? Ist man alleiniger Inhaber der Firma oder sollen weitere Partner mit an Bord? Soll die Haftung beschränkt werden oder geht man das volle Risiko ein? Gar nicht so einfach, sich zu entscheiden.

In einer dreiteiligen Serie stellen wir Ihnen deshalb die einzelnen Rechtsformen vor.

Teil I: Rechtsformen für Ein-Personen-Gesellschaften

Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmen wird im Grunde jede selbständige Tätigkeit einer einzelnen Person bezeichnet und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbetreibenden oder einen Freiberufler handelt. Der Einzelkaufmann ist im Sinne des Handelsgesetzbuchs voll haftbar – er entscheidet also alleine über die Belange seiner Firma, übernimmt dafür aber auch die volle Verantwortung. Es gibt die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung, aber keine Mindestkapitaleinlage. Das bedeutet, dass man diese Rechtsform auch mit wenig Geld gründen und sofort seinen Geschäften nachgehen kann. Um das Einzelunternehmen zu gründen, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und ihre Firma im Handelsregister eintragen lassen. Freiberufler müssen lediglich eine entsprechende Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

Unternehmergesellschaft: Die Unternehmergesellschaft eignet sich besonders gut für Ein-Mann-Betriebe, die wenig Startkapital mitbringen, aber dennoch ihre Haftung beschränken möchten. Mindestens eine Person muss dafür ein Stammkapital von einem Euro mitbringen, um die UG zu gründen. Natürlich kann auch ein höheres Stammkapital eingezahlt werden. Für die Gründung einer UG bedarf es des sogenannten beurkundungspflichtigen Musterprotokolls. In diesem wird unter anderem schriftlich festgehalten, wer die Gesellschafter sind und wer zum Geschäftsführer bestellt wurde. Mit diesem Musterprotokoll erfolgt dann die Eintragung ins elektronische Handelsregister. Der große Vorteil der UG ist, dass sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Allerdings muss sich der Existenzgründer dafür auch an das strenge GmbH-Gesetz halten. Macht er hier Fehler, kann er durchaus auch mit seinem persönlichen Vermögen zur Haftung herangezogen werden. Außerdem ist der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bzw. "UG (haftungsbeschränkt)" im Firmennamen Pflicht, was bei der Suche nach Investoren oder der Kreditvergabe durchaus problematisch sein kann.

Ein-Personen-GmbH: Auch als Einzelunternehmer kann man eine "richtige" GmbH gründen, weitere Gesellschafter sind dafür nicht erforderlich. Damit ist der Gründer zugleich auch angestellter Geschäftsführer seines Unternehmens. Auch sonst gelten die gleichen Regeln wie bei einer "großen" GmbH: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (wobei ein Teil auch in Sacheinlagen geleistet werden kann), der Gesellschaftervertrag muss notariell beglaubigt werden, die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Geht die Gesellschaft pleite, haftet die Firma nur mit ihrem Stammkapital – außer, der Geschäftsführer hat seine Pflichten grob verletzt.

Ein-Personen-AG: Die kleine Aktiengesellschaft kann tatsächlich nur von einer Person gegründet werden. Allerdings eignet sich diese Form der Gesellschaft eigentlich nicht für "Anfänger", denn sie ist hinsichtlich Aufwand und Pflichten doch vergleichsweise aufwendig. So kann zwar ein einzelner Unternehmer die AG gründen, muss aber dennoch einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern einrichten. Der Gründer ist dann vermutlich auch der Vorstand – und er muss seinem Aufsichtsrat gegenüber Rechenschaft ablegen. Auch muss ein Kapital von mindestens 50.000 Euro aufgebraucht werden. Vorteile der AG: Mögliche Partner können über Aktien leichter beteiligt bzw. das Unternehmen leichter an einen Nachfolger übertragen werden. In erster Linie ist es aber vor allem das Image: AG klingt einfach immer nach Größe. (Marzena Sicking) / (map)

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(masi)