US-Gericht: Besitz von Geräten zum illegalen Digital-TV-Empfang nicht strafbar

Die Satelliten-TV-Firma DirecTV ist seit einiger Zeit äußerst aktiv, um den illegalen Empfang ihrer Digital-TV-Aussendungen zu verhindern -- alleine wegen des Besitzes dazu geeigneter Geräte kann aber niemand verklagt werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Satelliten-TV-Firma DirecTV ist seit einiger Zeit äußerst aktiv, um den illegalen Empfang ihrer Digital-TV-Aussendungen zu verhindern -- so reichte sie etwa Klagen gegen Händler ein, die gecrackte SmartCards und Geräte zum Umkodieren der Karten vertrieben. Auch mit spektakulären technischen Aktionen ging DirecTV bereits 2001 gegen Schwarzseher vor.

Nun entschied ein US-Gericht allerdings, dass DirecTV in seiner Kampagne gegen Schwarzseher etwas zu weit gegangen ist: Klagen gegen Personen, denen lediglich der Besitz von Geräten oder Karten nachgewiesen werden konnte, die zum illegalen Empfang genutzt hätten werden können, sind nicht zulässig. DirecTV muss für eine Klage zumindest nachweisen, dass dieses Equipment auch tatsächlich zum Empfang von Satelliten-TV-Signalen, für deren Nutzung die User nicht autorisiert waren, eingesetzt wurde.

Die Anwälte der Electronic Frontier Foundation (EFF), die gemeinsam mit dem Center for Internet and Society (CIS) Beschuldigte in den DirecTV-Verfahren unterstützt, jubelte: "Solch eine Entscheidung sagt, dass man beweisen muss, jemand hat etwas Falsches getan -- nur der Besitz eines Produkts besagt noch nicht, dass man etwas Falsches getan hat." Ein Urteil mit einem ähnlichen Tenor erging bereits 1984 beim obersten US-Bundesgericht im berühmten Sony-Betamax-Fall: Der Vertrieb von Videorecordern wurde damals entgegen dem Willen der Filmindustrie erlaubt. Die Hersteller von Geräten könnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass ihre Geräte, außer für den eigentlichen legalen Zweck, auch für die Erstellung illegaler Kopien eingesetzt werden können.

DirecTV sieht die jetzige Entscheidung allerdings gelassen; die Entscheidung werde keine Auswirkung auf die bereits laufenden Fälle haben, da man die Nutzung der Geräte zum illegalen Empfang des TV-Signals nachweisen werde. Immerhin aber einigte man sich mit der EFF, künftig die Kampagne gegen Schwarzseher etwas zurückzufahren -- Klagen alleine wegen des Besitzes von SmartCard-Programmiergeräten wird es nicht mehr geben, erklärte die EFF. (jk)