Breitbandausbau: Staatliche Gigabit-Förderung weiter stark gefragt

Bis Ende September beantragten Kommunen auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 rund 7,9 Milliarden Euro an Bundesförderung. Gut die Hälfte davon ist bewilligt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Der Ansturm auf das 2023 neu ausgerichtete Förderprogramm für den Ausbau von Gigabitnetzen hält an. Zum Stand 30. September 2024 haben Kommunen auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 seit Frühjahr 2023 rund 7,9 Milliarden Euro an Bundesförderung beantragt. Davon bewilligt wurden bisher Mittel in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Euro. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. 1982 Anträge auf Breitbandförderung in Bezug auf Beratungsleistungen und das Legen der eigentlichen Infrastruktur seien eingereicht, 1190 Anträge bewilligt worden. 527 Anträge zogen die Zuständigen selbst zurück. Dabei ging es insgesamt um rund 3,4 Milliarden Euro.

Mit jeweils über 1,7 Milliarden Euro beantragten Gemeinden in Baden-Württemberg und Bayern laut der Antwort die meisten Fördergelder. Bewilligt wurden davon 542 beziehungsweise 721 Millionen Euro. Bremen verzichtete als einziges Bundesland komplett auf Anträge. Die ersten Bauarbeiten für ein Infrastrukturprojekt nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 starteten laut dem Bundesdigitalministerium Ende Oktober 2024 in Hessen. Das Geld ging dabei an die Odenwald Gigabit Gesellschaft. Auf Basis der Gigabit-Richtlinie 1.0 beziehungsweise 2.0 seien zum Stichtag allein 1916 Anträge auf Beratungsleistungen mit einer beantragten Bundesförderung in Höhe von rund 132 Millionen Euro eingereicht worden, heißt es weiter. 1891 davon seien bewilligt worden. Prinzipiell stehen planmäßig für 2023 drei Milliarden, für 2024 nur noch zwei Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung.

Im ersten Aufruf des limitierten Lückenschluss-Pilotprogramms vom 6. Juni 2024 sind 95 Anträge eingegangen. Es zielt auf kleine Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Gigabitausbaus nicht erschlossen werden. Die beantragte Fördersumme beträgt hier rund 23 Millionen Euro. Für dieses Jahr sind hier 100 Millionen Euro abrufbar. Auf Basis beider Richtlinien sind bislang insgesamt 1,3 Millionen Glasfaseranschlüsse gefördert worden, geht aus dem Schreiben weiter hervor. Über 10 Milliarden Euro haben die Kommunen beantragt, gut 6,6 Milliarden Euro davon sind bewilligt. Der Mittelabfluss, der erst ganz zum Schluss erfolgt, liegt mit gut 61 Millionen Euro noch deutlich darunter. Er bewegte sich schon vor Jahren nur im Promillebereich.

Die Bundesnetzagentur bewerte bundesweit auf Basis der Werte in der Telekommunikation-Mindestversorgungsverordnung – 10 MBit/s Download und 1,7 MBit/s Upload – rund 1,8 Millionen Adressen als leitungsgebunden potenziell unterversorgt, teilt die Regierung mit. Funkbasierte Anschlussoptionen würden hier noch nicht einbezogen. Seit Mitte 2023 haben Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen der Regulierungsbehörde zudem bis Ende September 602 Fälle von Glasfaser-Doppelausbau gemeldet. Wegen Mehrfachangaben ist dem Schreiben zufolge die daraus ergebende Anzahl der eigentlichen Fälle mit 482 aber deutlich niedriger. Breitband- und Telekommunikationsverbände wie Breko oder VATM fordern seit Langem ein gezielteres Vorgehen gegen solchen Überbau. Der Staat steckt ihnen zufolge zudem unnötige Milliarden in ein bürokratisches Förderregime, was den Ausbau lähme.

(mki)