"Auslandsaufklärung" im Inland: Überwachungspraxis des FBI verfassungswidrig

Dank eines Überwachungsgesetzes darf das FBI Onlinekommunikation aus dem Ausland überwachen. Wenn Menschen aus den USA daran beteiligt sind, geht das nicht.

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Jacke mit FBI-Schirftzug

(Bild: Dzelat/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den USA hat ein Bezirksgericht entschieden, dass das FBI mit der Durchsuchung der E-Mails von Menschen in den USA ohne einen Richterbeschluss gegen die Verfassung verstoßen hat. Das geht aus einem im Dezember ergangenen Urteil aus New York hervor, das jetzt öffentlich gemacht wurde. Kritiker des FBI-Vorgehens wie die Bürgerrechtsorganisation EFF sprechen von einem "SIEG!" und sehen sich nach Jahren der juristischen Auseinandersetzungen bestätigt. Im zugrundeliegenden Einzelfall hat das Vorgehen aber keine Konsequenzen für die auf diesem Weg gesammelten Beweise, weil die verantwortlichen FBI-Agenten "objektiv nachvollziehbar" die gutgläubige Annahme gehabt hätten, dass ihr Vorgehen rechtmäßig sei.

Anhand eines konkreten Falles ging es in dem Verfahren um eine seit Jahren umstrittene Praxis der US-Bundespolizei. Die hat auf Basis des Abschnitts 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelte Onlinekommunikation durchsucht, auch wenn nicht alle Beteiligten aus dem Ausland waren. Eine richterliche Zustimmung wurde nicht eingeholt. Eigentlich sind Menschen in den USA durch den 4. Zusatzartikel zur US-Verfassung vor solchen Durchsuchungen geschützt – nur für das Ausland gilt dieser Schutz nicht. Pro Jahr wurden so millionenfach private Nachrichten von Menschen aus den USA durchsucht, obwohl das zugrunde liegende Gesetz eigentlich auf rein ausländische Kommunikation ausgelegt ist.

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Wie die EFF zusammenfasst, geht es in dem Fall um einen Albaner, der 2011 vor einem Flug nach Pakistan am Flughafen JFK in New York festgenommen wurde. Ihm wurde vorgeworfen, dort terroristische Aktivitäten unterstützen zu wollen, und die Anklage stütze sich auf Nachrichten, ohne der Verteidigung mitzuteilen, wie sie an diese gelangt war. Erst nach den Enthüllungen durch Edward Snowden hätten Angeklagte wie dieser erfahren, auf welchem – nun als rechtswidrig eingestuftem Weg – die US-Regierung sie überwacht hatte. Der Albaner wurde vor neuneinhalb Jahren zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt und trotz seines juristischen Erfolgs müssen die widerrechtlich erlangten Beweise nicht von seinem Verfahren ausgeschlossen werden.

Der umstrittene Abschnitt 702 des FISA wurde erst vor weniger als einem Jahr mit großer Mehrheit in beiden Kammern des US-Kongresses für weitere zwei Jahre verlängert. Noch am selben Tag hat der stellvertretende FBI-Direktor die Agenten und Agentinnen aufgefordert, auf Basis dieses Artikels in dem Gesetz zur Auslandsaufklärung weiterhin auch US-Bürger und Menschen in den USA ohne Richterbeschluss auszuspähen. Das hat die EFF später scharf kritisiert und jetzt darf sie sich bestätigt fühlen. Die Organisation hat den Kongress jetzt aufgefordert, einer weiteren Verlängerung nur nach grundlegenden Änderungen zuzustimmen. Außerdem müsse das FBI jetzt einen Richterbeschluss einholen, um Daten aus dem Inland zu suchen.

(mho)