Urheberrecht: Indische Nachrichtenmedien verklagen OpenAI

Mehrere große indische Medien schließen sich einer Klage gegen die ChatGPT-Entwickler an und werfen ihnen die unrechtmäßige Nutzung ihre Inhalte vor.

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(Bild: Camilo Concha / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In Indien haben sich bekannte Nachrichtenmedien einer bestehenden Klage gegen die Entwickler von ChatGPT angeschlossen. Der Indian Express, die Hindustan Times und andere werfen OpenAI vor, ihre Inhalte wissentlich zu nutzen und zu speichern, um diese über ChatGPT auszuspielen und ihre KI-Modelle damit zu trainieren, fasst Reuters zusammen.

In Zuge dessen haben sich die Medien sowie andere Firmen, die zwei indischen Milliardären gehören, der bereits 2024 eingereichten Klage der Nachrichtenagentur ANI (Asian News International) angeschlossen. Dies teilten sie dem Delhi High Court mit, nachdem sich schon internationale und indische Buchverlage der Klage angeschlossen hatten. Damit wollen sie dem Verfahren weiteren Auftrieb geben, da es sich dabei um den prominentesten Rechtsstreit in Indien zu diesem Thema handelt, erklärt Reuters. Die betroffenen Firmen sehen ihr Copyright verletzt.

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In den vergangenen Monaten ist OpenAI mehrere Partnerschaften mit großen Publikationen wie dem Time Magazin, Financial Times und dem zur Axel Springer SE gehörenden Business Insider eingegangen, um deren Inhalte verwenden zu dürfen. Diese Art der Kooperation fehle bisher in Indien, beklagen die betroffenen Nachrichtenorganisationen. Das schade ihrem Geschäft.

OpenAI bezieht sich bei der Nutzung der Inhalte auf die "Fair Use"-Klausel, die im US-Copyright verankert ist. Diese ermöglicht eine Nutzung geschützter Werke, auch wenn diese nicht vom Urheber freigegeben wurden. Allerdings muss das Endprodukt dieser Nutzung der gemeinnützigen Bildung dienen, Kritik üben, ein transformatives Werk darstellen, eine Parodie oder Inhalt einer Berichterstattung sein. Nur dann ist die Verwendung unter "Fair Use" zulässig.

Immer wieder hat OpenAI zusätzlich darauf hingewiesen, in einem konstruktiven Austausch zu vielen Nachrichtenorganisationen zu stehen und nur öffentlich verfügbare Daten zu nutzen, um die eigenen KI-Modelle zu trainieren.

Des Weiteren verweist OpenAI in Reaktion auf die ursprüngliche Klage von ANI darauf, die Trainingsdaten der KI-Modelle nicht löschen zu dürfen, da dies gegen die rechtlichen Pflichten verstoße, welche in den USA gelten. Auch hätten indische Gerichte in diesem Fall keine Handhabe über die Daten, da der Standort der Server sich nicht in deren Zuständigkeitsbereich befindet.

Dem entgegen steht das Argument der Kläger, dass OpenAI ein profitabel geführtes Unternehmen werden wird und somit von den kreativen Leistungen der Medienindustrie profitiere und sich dies auch finanziell auswirken könnte.

Die Erweiterung der Klage erfolgt jetzt auch vor dem Hintergrund des kürzlich von US-Präsident Donald Trump angekündigten KI-Projekts Stargate. Die USA wollen für 500 Milliarden US-Dollar unumstrittener Vorreiter im Bereich künstliche Intelligenz werden, erste Arbeiten laufen bereits in Texas. Da die beteiligten Firmen für weitere Entwicklungen auch mehr Daten benötigen, muss sich zeigen, ob sich der Umgang mit Copyright und die Selbstverständlichkeit bei der Nutzung von fremden Inhalten ändert.

Klagen gegen OpenAI gibt es nicht nur in Indien. In den Vereinigten Staaten geht die New York Times gegen den finanziell größten Unterstützer von OpenAI, Microsoft, vor. Auch hier wurde das Unternehmen beschuldigt unzählige Artikel verwendet zu haben, ohne sich dafür eine Genehmigung des Urhebers eingeholt zu haben. Auch in Kanada steht OpenAI schon vor Gericht.

(tlz)