Nach Urteil: Einspruch von X gegen Weitergabe von Daten zur Bundestagswahl

Die Kurznachrichtenplattform X hat Einspruch dagegen eingelegt, dass Daten aus dem sozialen Netzwerk nach der Bundestagswahl ausgewertet werden dĂĽrfen.

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X-Symbol auf einem Smartphone. Das Smartphone liegt auf einer Mac--Notebook-Tastatur.

(Bild: sdx15/Shutterstock.com)

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Der Kurznachrichtendienst X hat gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts Widerspruch eingelegt, die Forschern Zugriff auf öffentliche Daten der Plattform gewährt. Das bestätigte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts gegenüber heise online und damit einen vorangegangenen Bericht des Magazins Politico. Das Gericht hatte verfügt, dass öffentlich verfügbare Daten aus X für die Erforschung der Wahlbeeinflussung nach der Bundestagswahl 2025 ausgewertet werden dürfen. X argumentiert demnach damit, dass sich die Firmenzentrale in Irland befindet und die deutschen Behörden somit keine Entscheidungsgewalt in diesem Fall haben.

Dass Forscher Zugriff auf diese Daten erhalten mĂĽssen, entschied die Kammer im Eilverfahren, nachdem die Organisation Democracy Reporting International (DRI) am 3. Februar gegen X geklagt hatte. UnterstĂĽtzt wurde die Klage auch von der Gesellschaft fĂĽr Freiheitsrechte (GFF).

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Grundlage für die vorangegangene Klage ist der Artikel 40 aus dem Digital Services Act (DSA). Er verpflichtet große Plattformen wie X dazu, Forschern Zugriff auf eine Online-Schnittstelle (API) zu gewähren, über die sie öffentlich verfügbare Daten abrufen können. Diese Daten beziehen sich beispielsweise auf Likes, Shares und Reichweite von Postings. DRI und GFF hatten in ihrer Klage angegeben, dass X sie daran gehindert hätte, auf diese Daten zuzugreifen. In dem Urteil wurde X dazu verpflichtet, bis zum 25. Februar Einsicht zu gewähren, ergänzt Politico.

Update

Stellungnahme Landgericht Berlin ergänzt.

(tlz)