Endgerätefreiheit für Glasfasernetze: Netzbetreiber legen Widerspruch ein
Netzbetreiber bestehen weiter darauf, dass die freie Endgerätewahl bei Glasfaser erst hinter ihrem Modem gilt. Sie legen Widerspruch gegen den Regulierer ein.
(Bild: heise online/vbr)
Der Streit über die seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Endgerätefreiheit bei passiven Glasfasernetzen geht in die nächste Runde. Die Breitbandverbände Anga, Breko, Buglas und VATM haben gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom Januar, wonach die die freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt auch für Glasfasernetze gilt, Widerspruch eingelegt. Dies teilten die Zusammenschlüsse von Netzbetreibern am Samstag mit.
Die Verbände hatten Mitte 2023 bei der Regulierungsbehörde beantragt, bei den hierzulande üblichen passiven optischen Glasfasernetzen das von den Betreibern installierte Modem als Netzabschluss zu definieren. Damit könnten Nutzer eigene Hardware erst hinter dem Modem installieren.
Die Antragsteller begründeten dies mit dem Umstand, dass eine Adressierung des Endkunden nur an der Ethernet-Schnittstelle des Optical Network Termination (ONT) – also dem Glasfasermodem – "möglich ist und nicht vorgelagert erfolgen kann". Zudem könnten inkompatible Geräte nicht nur den eigenen, sondern zahlreiche weitere Anschlüsse stören. Provider könnten die Verursacher gegebenenfalls dafür in Regress nehmen.
Probleme nicht belegt
Die Bundesnetzagentur bezweifelte in ihrer Entscheidung dagegen, dass es den Anbietern auch um Nutzerinteressen gehe. Die Antragsteller haben ihr zufolge die "behaupteten Interoperabilitäts- und Sicherheitsprobleme durch den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt nicht belegt".
Die Verbände, die eine erneute Prüfung verlangen, betrachten laut ihrem Posting "die Regelung zur Endgeräte-Wahlfreiheit beim Netzabschlusspunkt (ONT) mit Sorge". Ihre Bedenken seien zu keinem Zeitpunkt darauf gerichtet, die Routerfreiheit abzuschaffen, beteuern sie erneut. "Ziel war und ist es, ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit und schneller Entstörung zu gewährleisten."
"Wichtig für den bestmöglichen Kundenservice ist die anbieterseitige Festlegung des ONT, nicht aber des Routers", erläutern die Branchenvertreter. Die Behörde habe bei ihrem aktuellen Beschluss unter anderem außer Acht gelassen, "dass auch bei Kombigeräten (Router und ONT in einem Gehäuse), die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, der Endnutzer im Rahmen der vorgegebenen Schnittstellenbeschreibungen weiterhin einen eigenen ONT und/oder Router nutzen kann".
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Sicherheitslücken auch bei Geräten der Betreiber
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hatte die Entscheidung des Regulierers dagegen als "notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland" bezeichnet. "Glasfaser ist die Zukunft", erklärte dieser Zusammenschluss. Verbraucher bräuchten auch in Zukunft das Recht, "bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen".
Befürworter freier Software sehen auch nach der Ansage der Bundesnetzagentur gegen den Routerzwang noch Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. "Da Routerfreiheit die Hardware-Ebene der Netzneutralität darstellt, ist sie eine wichtige politische Forderung", hob die Free Software Foundation Europe (FSFE) jüngst hervor. Anders als in Deutschland sei Routerfreiheit in mehreren EU-Ländern noch keine Realität. Die Vergangenheit habe zudem gezeigt, "dass auch die proprietären Geräte der Betreiber Sicherheitslücken aufwiesen". Ferner habe in den neun Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland keine nennenswerte Anzahl von Sicherheitsvorfällen festgestellt werden können.
Korrektur im ersten Satz: 2016 statt 2026.
(vbr)