EU vs. Apple: Das steckt hinter dem Streit um den Digital Markets Act

Der iPhone-Konzern fühlt sich durch das EU-Digitalgesetz DMA gegängelt, das tief in iOS eingreift. Muss sich Apple auf Bußgelder in Milliardenhöhe einstellen?

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(Bild: KI-generiert mit freepik; bearbeitet von Mac & i)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Christoph Dernbach
Inhaltsverzeichnis

Wenn Apple offizielle Post von europäischen Institutionen bekommt, kann es teuer werden. Im vergangenen März erhielt der Konzern einen Strafbescheid in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, weil die EU-Kommission den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich des Musikstreamings festgestellt hatte. Davon unabhängig beendete der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September einen langjährigen Rechtsstreit um illegale Steuerregeln und verdonnerte Apple zu einer Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro an Irland – plus Zinsen. Bis März 2025 droht die nächste Milliardenstrafe, weil Apple nach Ansicht der Kommission nicht alle Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) umgesetzt hat.

kurz & knapp
  • Apple liegt seit Jahren mit der Europäischen Union im Clinch.
  • Den neuen EU-Regeln folgt Apple nur in kleinen Schritten und offensichtlich widerwillig.
  • Die EU untersucht Apples Vorgehen, weitere Strafen drohen.

Der Konflikt zwischen Apple und der Europäischen Union hat eine jahrelange Vorgeschichte: Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ordnete bereits 2016 an, dass Apple 13 Milliarden Euro an Steuern nachbezahlen muss, da das Unternehmen von Irland illegale Vergünstigungen erhalten habe. Tim Cook bezeichnete diese Entscheidung damals – überraschend undiplomatisch – als "politischen Unsinn" und warf der EU vor, Steuerregeln rückwirkend zu ändern.

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Formell saß in dem Steuerstreit gar nicht Apple auf der Anklagebank, sondern Irland. Schließlich hatte die Regierung in Dublin dem US-Konzern die günstigen Steuerkonditionen eingeräumt. Vestager rechnete vor, dass Apple damit von 2004 bis 2014 nur extrem niedrige effektive Steuersätze von rund 0,005 Prozent für einen Teil der Auslandsgewinne zahlen musste. Diese Praxis wurde als unzulässige Subvention gewertet, da andere Unternehmen nicht dieselben Bedingungen erhielten.

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