Die EU stellt ihre KI-Verordnung für generative KI scharf: Das ist der Stand
Ende Mai erscheinen verbindliche Anleitungen für Anbieter allgemeiner KI-Modelle, die ab August gelten.
(Bild: Rudolf A. Blaha)
Diesseits und jenseits der europäischen Grenzen beobachten Experten zurzeit hektische Betriebsamkeit bei den EU-Institutionen, nationalen Regierungen und großen Anbietern von KI-Systemen. Bald wird das wichtigste Kapitel der im August 2024 in Kraft getretenen EU-KI-Verordnung wirksam, in dem es um die Regulierung von KI geht, die eine "erhebliche allgemeine Verwendbarkeit" aufweist, also die in der Verordnung sogenannte "General Purpose AI" (GPAI).
Gemeint sind Modelle und Systeme, die aus dem Alltag vieler Millionen geschäftlicher und privater Nutzer kaum noch wegzudenken sind, wie Sprach-KIs, Bildgeneratoren und Musikkomponiermaschinen. Deren Anbieter sitzen bis auf wenige Ausnahmen in den USA, beispielsweise OpenAI (GPT), Anthropic (Claude), Google (Gemini) oder Meta (Llama). Anders als kleinere europäische Anbieter wie das französische Mistral dürfte sie die KI-Verordnung mit voller Breitseite treffen.
- Das GPAI-Kapitel der EU-KI-Verordnung wird am 2. August 2025 voll wirksam.
- Ergänzend zu den Artikeln der Verordnung wird es einen verbindlichen Verhaltenskodex der EU für alle Anbieter von generativer KI geben.
- Der Verhaltenskodex wird voraussichtlich Ende Mai verabschiedet und enthält vor allem zum Urheberrecht strittige Punkte.
Zur Erinnerung: Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Sie stuft KI-Anwendungen gemäß ihrem Gefährdungspotenzial in Kategorien ein, von "minimal" über "begrenzt" und "hoch" bis "inakzeptabel". Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Auflagen. Zunächst hatte die EU-Kommission vor allem spezifische Anwendungsfälle im Fokus, etwa KI in Medizin, Verkehr oder Überwachung.
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