Schaar kritisiert Pläne für Arbeitnehmerdatenschutz und SWIFT-Abkommen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht im BMI-Entwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz teils eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand und hält die transatlantische Vereinbarung zur Bankdatenübermittlung für unbefriedigend.

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Der Referentenentwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz aus dem Bundesinnenministerium muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar in mehreren Punkten überarbeitet werden. Vor allem die Bestimmung, dass der Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen soll, hält der Datenschützer für zu weitgehend. Bisher sei als einzige Schranke an diesem Punkt nur die der Verhältnismäßigkeit vorgesehen, was keine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeute. Man könne anhand des Entwurfs den Eindruck gewinnen, dass ein Blanko-Scheck für Arbeitgeber ausgestellt werden solle, die Mitarbeiterkommunikation mitzulesen und auszuwerten.

Insgesamt wären mit dem koalitionsintern noch umkämpften Papier manche Maßnahmen erlaubt, die Aufsichtsbehörden etwa im Fall der Mitarbeiterüberwachung durch die Deutsche Bahn beanstandet hätten, meinte Schaar bei einem Pressegespräch in Berlin. Die damals durchgeführten Datenabgleiche, die einer Rasterfahndung gleichgekommen seien, gälten derzeit als rechtswidrig. Mit einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz sollten nun auch Hinweise verknüpft werden, wie "Compliance"-Regelungen datenschutzgerecht etwa durch eine Eingrenzung auszuwertender Datenbestände praktizierbar seien. So sei zunächst etwa ein pseudonymisiertes oder anonymisiertes Verfahren zu verwenden, um herauszufinden, ob überhaupt Verstöße vorliegen. Allein bei einem hinreichenden Tatverdacht oder Verletzungen des Arbeitsvertrags dürften heimliche Ermittlungsmethoden wie eine Kommunikations- oder Videoüberwachung als "Ultima Ratio" eingesetzt werden. Ferner müssten die Betroffenen nach Abschluss einer Maßnahme darüber informiert werden.

Als "äußerst unbefriedigend" wertete der Datenschutzbeauftragte den erreichten Stand bei der geplanten Neufassung des transatlantischen Abkommens zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT, für die der Innenausschuss des EU-Parlaments am Montag grünes Licht gegeben hat. So würden weiterhin nicht nur Daten von Verdächtigen übermittelt, sondern "Millionen Datensätze, die bestimmten Kriterien entsprechen". Mindestens 97 Prozent davon würden angeblich von US-Behörden nicht angefasst und seien damit wohl nicht relevant für Terrorfahnder. Trotzdem blieben sie im Regelfall fünf Jahre gespeichert. Schließlich genüge die vorgesehene Datenschutzkontrolle durch die Polizeibehörde Europol Ansprüchen an die erforderliche Unabhängigkeit in keiner Weise. Man könne eher von dem Versuch sprechen, "den Bock zum Gärtner zu machen".

Auch den gemeinsam von EU-Kommission, EU-Rat und Abgeordneten entwickelten Ansatz, ein europäisches System zur Bankdatenauswertung aufzubauen und damit die Weitergabe von Datenpaketen an die USA zu erübrigen, sieht Schaar kritisch. Ein vergleichbares Programm, wie es Washington betreibe, sei nach europäischem Verfassungsrecht jedenfalls nicht zulässig. So sei schon eine generelle fünfjährige Datenaufbewahrung mit dem Lissabon-Vertrag nicht vereinbar.

Prinzipielle Unterstützung signalisierte der Datenschützer für die Überlegungen von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), die weitere Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) zunächst auszusetzen. Er wehrte sich aber dagegen, Datenschutzvorkehrungen wie die Vorschrift zum Einsatz elektronischer Signaturen als "bürokratischen Aufwand" auf den Prüfstand zu stellen. Andernfalls müsste man bei dem Verfahren von einer nicht mehr verfassungsgemäßen Vorratsdatenspeicherung sprechen, da die Zweckbindung der erfassten Informationen über Arbeitnehmer aufgehoben würde. Aus dem Bundesarbeitsministerium hieß es derweil, dass Brüderle die Gesamtverantwortung für das Projekt habe und man seinem Vorstoß nicht im Weg stehen wolle. Wenn ELENA deutliche Mehrkosten bei den betroffenen Firmen produziere und vor dem Start schwere technische Fehler auftauchten, werde man eine Aussetzung mittragen.

Die näher rückende neue Volkszählung erachtet Schaar im Gegensatz zu Bürgerrechtlern größtenteils als verfassungskonform. Der zu erhebende Datenkatalog entspreche im Wesentlichen dem des Zensus von 1987, den das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet habe. Die namentliche Erfassung von Daten in Sonderbereichen wie Kliniken oder Justizvollzugsanstalten sei aber kritisch zu beäugen. Er hätte sich zudem gewünscht, dass die Religionszugehörigkeit außen vor bleibe. Zu achten sei darauf, dass die Vorgaben zur Anonymisierung und zur Löschung von Datenbeständen eng ausgelegt und die Fristen von maximal vier Jahren möglichst nicht ausgeschöpft würden. (pmz)