Missing Link: Pressefreiheit – Kein Auskunftsgesetz für Bundesbehörden

Zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai reden Politiker gern über die Verfolgung von Journalisten in fernen Diktaturen. Dabei gäbe es im eigenen Land genug zu tun.

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Reporter ohne Grenzen: Europa rutscht bei Pressefreiheit ab

(Bild: wk1003mike/Shutterstock.com)

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Von
  • Tim Gerber

c't-Redakteur Tim Gerber wollte von Kulturstaatsministerin Claudia Roth wissen, wie weit das sogenannte Medienauskunftsgesetz gediehen ist, über das sie schon seit Langem spricht – doch er konnte genau dazu nur mit großer Mühe eine Auskunft erhalten. Als Teil der heise online-Rubrik "Missing Link" und zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai analysiert er hier die Situation aus seiner persönlichen Perspektive.

Vor genau einem Jahr rief die noch amtierende Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, in einer Pressemitteilung dazu auf, in unserer Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein zu schaffen "für die große Bedeutung der freien und unabhängigen Presse. Denn die Information über und Einordnung von Tatsachenwahrheiten sind bei allen pluralistischen Meinungsunterschieden eine wichtige Grundlage für die demokratische Debatte und Meinungsbildung. Dafür brauchen wir sorgfältig recherchierte und sachlich aufbereitete Informationen und sachkundige Analysen – dafür brauchen wir eine vielfältige, starke und unabhängige Presse." Ähnliches wiederholte sie in ihrer Mitteilung.

Schöne Worte. Zeitgleich verweigerte mir ihre eigene Behörde Auskünfte zu ihrer Arbeit an einem von der Ampel-Koalition geplanten Medienauskunftsgesetz, welches das Recht der Journalisten, von Bundesbehörden Auskünfte zu verlangen, manifestieren sollte.

Bereits drei Jahre waren damals vergangen, seit die drei Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag (PDF) ein solches Gesetz angekündigt hatten. Für dessen Umsetzung war die Staatsministerin mit eigener Behörde zuständig. Passiert war seit ihrer Amtseinführung freilich herzlich wenig.

In gut drei Jahren Amtszeit hat die Medienstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) ihr vollmundig angekündigtes Auskunftsgesetz nicht fertig gestellt.

(Bild: Foto: Nils Leon Brauer)

Am 5. Dezember 2023 hatte die Amtsinhaberin Roth gegenüber der Deutschen Presseagentur noch verkündet: „Der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Staat ist von entscheidender Bedeutung für ihre Arbeit. Ohne Zugang zu Informationen kann die freie Presse ihre Rolle in der Demokratie eigentlich gar nicht spielen.“ Die Informations- und Kontrollfunktion müsse effizient ausgeübt werden können. Sie wolle das Thema angehen für die Bundesregierung.

Das hätte sie schon knapp drei Jahre lang tun können. Es gehe ihr "um eine praxistaugliche Regelung für alle Beteiligten", sagte die Grünen-Politikerin: „Ich möchte dazu mit meinem Haus 2024 einen Vorschlag einbringen. Mit einem Bundesgesetz soll vor allem mehr Rechtsklarheit geschaffen werden, sowohl für die Presse aber auch für die Bundesbehörden.“ Das fehle bisher, meinte Roth. Ihr Entwurf wurde freilich auch 2024 nicht fertig.

Dabei besteht der Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden nach einer inzwischen weit gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch ohne ein Gesetz von Roths Gnaden. Denn es ergibt sich unmittelbar aus der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit und orientiert sich an den in Ländern für deren Behörden geltenden Landespressegesetzen, entschieden die Bundesrichter.

Wozu also ein Gesetz, in dem nichts anderes drinstehen könnte, als ohnehin schon feststeht? Praktiker investigativer Recherche bemängeln deshalb auch kaum das Fehlen klarer gesetzlicher Regeln. Vielmehr mangelt es in den Pressestellen der Ministerien erschreckend an fachlichen Kenntnissen über die eigenen Verpflichtungen, an die Presse Auskunft zu erteilen. Im Zweifel befragt man das Justiziariat und das kennt sich auch besser im Beamtenrecht aus als im Recht der Medien.

Den Spruch: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu internen Details nicht äußern“, sondern nicht nur Regierungssprecher (oft ehemalige Journalisten) in der hochtrabenden Bundespressekonferenz mehrmals die Woche ab. Sehr gern plappern ihn auch subalterne Mitarbeiter der Pressestellen nachgeordneter Behörden nach.

Auch Ampel-Regierungssprecher Steffen Hebestreit weicht Fragen von Journalisten gern mit dem Spruch aus, man äußere sich "grundsätzlich nicht zu internen Angelegenheiten der Regierung".

(Bild: Foto: Bundesregierung/Kugler )

Dabei ist der Spruch nicht nur vollkommen rechtswidrig, sondern regelrecht albern. Wozu brauchen wir Journalisten denn ein Recht, Auskunft von Behörden zu verlangen, wenn es sich nicht auf deren interne Details bezöge? Doch mit Logik kommt man bei machtbetrunkenen Ministerialbeamten meist nicht weit.

Die Pressestelle der Medienstaatsministerin Roth zog Anfang 2024 jedenfalls alle Register, um keine Auskünfte zur Arbeit ihrer Behörde an dem Auskunftsgesetz erteilen zu müssen. Erst als ich dagegen vor Gericht zog, rückte die Behörde mit den Angaben heraus. Der Aufwand für so ein Verfahren ist hoch und wenn die Behörde dann nicht wie die der Staatsministerin eingelenkt hätte, kann es sich über Jahre hinziehen und ist zudem teuer. Große Medienhäuser können sich das leisten, kleine Regionalzeitungen oder gar unabhängige Einzelkämpfer im Netz eher nicht.

"Missing Link"
Missing Link

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Noch höher werden die rechtlichen Hürden, wenn man versucht, ein jahrelanges Gerichtsverfahren mit einem Eilantrag abzukürzen. Denn dann muss man zusätzlich darlegen, warum die Sache eilbedürftig sein soll. Und daran scheitern viele. Gerichte mögen drängelnde Kläger nicht wirklich, weil sie die sonst sehr gemächlichen Mühlen deutscher Verwaltungsgerichte stören. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt, dass die Hürden für die Darlegung der Eilbedürftigkeit in Pressesachen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Aber Karlsruhe ist weit weg von Berlin. Und das dortige für die meisten Bundesministerien zuständige Gericht legt die Latte gern hoch.

Das Fehlen effektiven Rechtsschutzes ist das größte Hindernis auf dem Weg zu umfassenden Informationen. Das weiß auch die scheidende Staatsministerin Roth. Als sie noch grüne Oppositionsführerin war, hat sie mit ihrer Fraktion zwei Mal einen Entwurf für ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die hohen Hürden für gerichtliche Eilverfahren in Presseangelegenheiten abgeschafft werden sollte.

Viele Paragrafen braucht man dafür nicht. Der ganze Entwurf von Roth passte damals auf eine DIN-A4-Seite und den hätte sie unschwer eins zu eins übernehmen können. Im Regierungsamt angekommen sollte es dann doch dreieinhalb Jahre dauern, bis ein Entwurf fertig war. Er liegt heise online exklusiv vor und enthält die Passage zu den Eilverfahren freilich nicht. Dafür nur eigentlich Überflüssiges. Jeder halbwegs mit der Materie vertraute Journalist hätte das an einem Vormittag zusammenkopieren können.

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Womit Roths Leute also die Zeit verbracht haben, bleibt im Dunkeln. Auskünfte dazu will man nicht geben, ich müsste mir jede einzelne Information darüber, welchen Weg dieser Entwurf innerhalb der Regierung genommen hat, einzeln vor Gericht herausklagen. Es wäre interessant, ob Roth, die in jungen Jahren Pressesprecherin der Protestband Ton, Steine, Scherben gewesen ist, sich tatsächlich für das Auskunftsrecht eingesetzt hat oder eher nicht, ob sie innerhalb der Regierung den effektiven Eilrechtsschutz versucht hat durchzubringen und woran sie eventuell gescheitert ist. Doch außer den wohlfeilen Allgemeinplätzen zum Wert freier Medien ist von ihr nichts überliefert. Und die von ihr geforderte „gründliche Recherche“ ist auch in ihrem Amt offenbar nur willkommen, wenn sie andere betrifft.

Als angeblichen Mehrwert an dem dürftigen Entwurf wollte eine Sprecherin Roths auf Nachfrage noch verkaufen, dass nun nicht mehr von „der Presse“ als Auskunftsberechtigten die Rede sei, sondern technikunabhängig von redaktionellen Medien, sodass sich künftig auch Onlineportale darauf berufen können. Dabei hatte auch dies längst das Bundesverwaltungsgericht in einem Leitsatzurteil klargestellt. Diese vermeintliche Innovation kommt also auch nicht von Roth. Effektiven Rechtsschutz vor den unzähligen Maschen, mit denen Ministerien und Behörden versuchen, ihre Auskunftsplicht zu umgehen, wird es also auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist von einem Bundesgesetz für die Medien nun schon gar keine Rede mehr.

(tig)