Zeitenwende im App Store: Was Apple nach US-Urteil noch darf – und was nicht

Eine Gerichtsentscheidung krempelt den amerikanischen App Store um. Unterdessen hat Apple eine Spotify-App mit Bezahllinks ins Web genehmigt.

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Einkaufsdialog in Spotify-App

Einkaufsdialog in Spotify-App: Klicken und im Web kaufen – obwohl Apple das nicht will.

(Bild: Spotify)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das harte Urteil gegen Apples App-Store-Regelungen, das in der vergangenen Woche im Prozess zwischen Apple und Epic Games in den Vereinigten Staaten ergangen war, sorgt für größere Umbaumaßnahmen in dem Softwareladen. Apple darf einige seiner lange mit Verboten und App-Review-Untersuchungen durchgesetzten Maßnahmen nicht mehr anwenden und sorgt damit für Bewegung im App-Markt. Erste große Anbieter haben reagiert. So hat Spotify mittlerweile eine neue US-App-Version eingereicht und bereits genehmigt bekommen, die Bezahlungen für Premium-Abos ins Web umleitet, ohne dass Apple dafür eine Provision erhielte. Ein "Sieg für Konsumenten, Künstler, Kreative und Autoren" sei das. "Nach fast einem Jahrzehnt wird es uns endlich erlaubt, klare Preisinformationen frei anzuzeigen und zum Kauf zu verlinken", so der Musikstreaming-Marktführer.

Die Liste der Dinge, die Apple nun ändern muss (oder nicht mehr umsetzen darf), ist erstaunlich lang. Die zuständige Richterin Yvonne Gonzalez Rogers hatte zudem einen Apple-Manager bezichtigt, in früheren Sitzungen gelogen zu haben. Zudem verstoße Apple gegen eine 2021 erlassene "Anti-Steering-Vorschrift", die dem Unternehmen bereits damals verboten habe, Konkurrenten auszuschließen.

Insgesamt sechs zentrale Anordnungen werden im sogenannten Contempt Order von Richterin Rogers gegen Apple erlassen. So darf der Konzern App-Entwicklern in keiner Form mehr vorschreiben, wie Links zur Bezahlung im Web auszusehen haben oder zu platzieren sind – auch was deren Anzahl betrifft, haben Developer freie Hand. Apple muss Links künftig in jeder Form von App zulassen, es gibt keine Ausnahmen mehr. Auf Zahlungen außerhalb einer App (Off-App-Payment) darf Apple keinerlei Provision erheben, diese zudem nicht überwachen oder von Entwicklern verlangen, Informationen dazu herauszugeben (oder jedwede andere Form der Nutzung außerhalb der App).

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Auch Knöpfe oder sogenannte Call-to-Actions dürfen nicht eingeschränkt werden – Entwickler können umsetzen, was sie möchten, um ins Web zu verlinken, auch der Ablauf der Weiterleitung wird nicht vorgeschrieben. Schließlich darf Apple keine "Scare Screens" bei Weiterleitungen ins Web anzeigen, sondern nur neutral formulieren, dass nun außerhalb der App ("Third-Party Site") bezahlt wird. Weiter muss Apple erlauben, dass Entwickler dynamische Links zu ihren Angeboten setzen. Letzteres ermöglicht es, verschiedene Preise je nach Art des Benutzers (oder dessen Nutzung) anzubieten. Zuvor erlaubte Apple hier nur statische Seiten.

Neben Spotify hat auch Epic Games, das den Fall wie erwähnt überhaupt erst ausgelöst hatte, auf das Urteil reagiert. So wird man bald "Fortnite" in den App Store in den USA zurückbringen (samt direkter Einkaufslinks ins Web) und will mit eigenen Angeboten Entwicklern bei der Umsetzung der neuen Regelungen helfen. So sind sogenannte Epic Games Store Webshops geplant, mit denen Developer gegen Gebühr (12 Prozent ab eine Million US-Dollar Umsatz) die Bezahlinfrastruktur des Spielekonzerns verwenden können.

Epic Games gegen Apple war bereits im Jahr 2020 losgetreten worden, nachdem Apple Epic Games im App Store gesperrt hatte. Grund waren Weblinks zu Bezahlangeboten innerhalb von "Fortnite". 2021 gewann Epic Games dann teilweise und es wurde besagte Anti-Steering-Vorschrift erlassen. Apple reagierte mit einer verringerten Provision auf Web-Käufe – 27 statt 30 Prozent. Es soll interne Bedenken gegen diese Gebühr gegeben haben.

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(bsc)