CDU/CSU und Grüne für mehr Freiheiten bei wissenschaftlichen Publikationen

Vertreter beider Fraktionen sprachen sich nach einer Anhörung im Justizministerium dafür aus, den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem "Open Access"-Prinzip zu stärken.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Vertreter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der Grünen haben sich nach einer nicht-öffentlichen Anhörung im Bundesjustizministerium zur geplanten weiteren Urheberrechtsreform dafür ausgesprochen, den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem Prinzip "Open Access" zu verbessern. Es bestehe Gesetzgebungsbedarf, um einerseits Open Access zu fördern und andererseits die Stellung der wissenschaftlichen Urheber rechtlich stärker abzusichern, betonten Unionsvize Michael Kretschmer und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski in einer gemeinsamen Erklärung.

Die beiden Unionspolitiker halten ein "verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht" für den "geeigneten Weg, um Open Access zielführend und wissenschaftsfreundlich auszubauen". Damit hätten Wissenschaftler die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation etwa auch im Rahmen von Online-Aktivitäten zu veröffentlichen.

Auch der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, plädiert dafür, "Autoren durch ein Zweitverwertungsrecht die Freiheit einzuräumen, stärker darüber zu entscheiden, was mit ihren Publikationen geschieht". Wissen müsse als "die Ressource der Informationsgesellschaft" für möglichst viele Nutzer verfügbar sein. Es sei daher nicht länger hinnehmbar, dass viele Werke nur unter Einsatz hoher Kosten zugänglich seien und die Autoren oftmals gezwungen würden, Verwertungsrechte vollständig an Verleger abzutreten. Es sollten nicht nur bestehende Geschäftsmodelle der Verlage geschützt werden, "auch wenn sie zweifellos gewisse Leistungen erbringen".

Bei der Anhörung selbst prallten laut einer Mitschrift des iRights-Bloggers Matthias Spielkamp die Ansichten von Abgesandten der Wissenschaftsverlage und von Forschern sowie Bibliotheken aufeinander. Es dürfe nicht nur um einen kostenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen gehen, betonte demnach Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels. Viele Verlage wendeten die Regelung "Golden Road" an, bei der ein Autor oder sein Arbeitgeber die Publikationskosten trage, dann sei der Beitrag "unentgeltlich" verfügbar. Dies könne aber nicht bedeuten, dass auch etwas kostenlos angeboten werde, wofür der Verlag selbst etwas leiste, was nicht von der öffentlichen Hand abgedeckt werde. Dem Urheber bleibe es unbenommen, mit seinem Verleger auszuhandeln, wie er Beiträge zweitverwerten könne. Was veröffentlicht werde, dürfe aber nicht von vornherein zum "Freigut" werden. Alles andere wäre mit dem EU-Recht nicht vereinbar und käme einer "Enteignung" der Verlage gleich.

Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis für Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wies dagegen darauf hin, dass keine Institution Wissenschaftler über eine Publikationspflicht dazu anhalten wolle, ihre Erstveröffentlichungen nach dem Open-Access-Ansatz kostenlos zu publizieren. Es gehe lediglich um eine Anbietungspflicht für Zweitveröffentlichungen, wenn die Erkenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanziert worden seien. Niemand habe etwas dagegen, dass Autoren in kommerziellen Verlagen publizierten. Davon zu trennen sei die Frage, ob der Gesetzgeber Geschäftsmodelle der Verlage über das Urheberrecht schützen wolle.

Eine Rechtsexpertin der Leibniz-Gemeinschaft führte aus, dass Wissenschaftler bei einem einheitlichen Zweitveröffentlichungsrecht einen größeren Handlungsspielraum hätten. Ihre Vereinigung trete hier für eine Embargofrist ein. Nach wissenschaftlichen Disziplinen zu unterscheiden sei dagegen nicht sinnvoll aufgrund häufiger interdisziplinärer Forschung. Den bestehenden "Knebelverträgen der Wissenschaftsverlage" müsse der Gesetzgeber auf jeden Fall entgegenwirken. (anw)