Meta nutzt EU-Nutzerdaten für KI – Datenschützer drohen mit Unterlassungsklage
Ab dem 27. Mai will Meta damit beginnen, EU-Nutzerdaten für das KI-Training zu verwenden. Die Datenschutzorganisation Noyb geht jetzt dagegen vor.
(Bild: Hengki Tj/Shutterstock.com)
Wer seine öffentlichen Posts und Informationen in Metas Künstlicher Intelligenz berücksichtigt haben möchte, hat leichtes Spiel und muss einfach nichts tun. Wer das aber nicht möchte, muss sich über mehrere Seiten und einen Textlink zu einem Widerspruchsformular durchklicken. Die Datenschutzorganisation Noyb hält das für rechtswidrig und hat jetzt eine Unterlassungsaufforderung an Metas Europasitz in Irland geschickt. Wenn der Facebook- und WhatsApp-Mutterkonzern nicht einlenkt, wolle man mit einer EU-weiten Unterlassungsklage vor Gericht ziehen, kündigte die Organisation mit Sitz in Wien (Österreich) an.
Ab dem 27. Mai plant Meta persönliche Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern aus der Europäischen Union für das KI-Training zu verwenden. Dass Meta diese Daten einfach nimmt und Nutzer sich per Opt-out dagegen aussprechen müssen, begründet das US-Unternehmen mit einem “berechtigten Interesse” nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Hinzu kommt, dass Nutzer sich beeilen müssen. Wer erst nach dem 26. Mai widerspricht, der kann seine Daten möglicherweise gar nicht mehr aus dem Trainingsmaterial entfernen lassen. Der Widerspruch gilt dann nur noch für neue Posts und Informationen, die nach dem Stichtag des Widerspruchs veröffentlicht wurden.
Noyb: Meta müsste um Zustimmung bitten
Die Datenschützer von Noyb sind der Ansicht, dass Meta die Nutzer explizit um Zustimmung fragen müsste, den sogenannten Opt-in. Der Europäische Gerichtshof habe schließlich schon im Falle personalisierter Werbung entschieden, dass Meta kein “berechtigtes Interesse” geltend machen kann. Dies gelte für die Meta AI erst recht, da auch das Recht auf Vergessenwerden, die Möglichkeit auf Korrektur der Daten und das Auskunftsrecht berührt würden. Schließlich könnte Meta sein als frei verfügbares Open-Source-Modell Llama mit den verwendeten Daten nicht mehr zurückholen. Noyb verweist darauf, dass andere KI-Anbieter wie OpenAI und Mistral auch ohne Verwendung von Social-Media-Daten KI-Modelle anbieten, die obendrein dem von Meta in mancherlei Hinsicht überlegen seien.
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Erfolgschancen rechnet sich Noyb auch wegen der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie aus, die es qualifizierten Einrichtungen ermögliche, hohe Schadensersatzsummen einzuklagen. Dies könnte die Multimilliarden-Konzerne dazu bewegen, auf die Anliegen einzugehen. Außer Noyb droht Meta wegen seiner KI auch von Verbraucherschutz-Organisationen Gegenwind. Enttäuscht zeigt sich Noyb von den zuständigen Datenschutzbehörden. Diese hätten Metas Tun zwar nicht zugestimmt, wältzen die Verantwortung aber auf die Bürger ab, kritisiert die Organisation.
(mki)