EU: Fast-Fashion-Riese Shein muss sich ans Verbraucherrecht halten
EU-Verbraucherschutzbehörden und die Kommission werfen Shein eine Reihe von Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht vor. Sie wollen zeitnah hart durchgreifen.
(Bild: Nancy_zaaaphoto19/Shutterstock.com)
Die EU-Kommission hat ein schärferes Vorgehen gegen chinesische Online-Handelsplätze angekündigt und dabei aktuell vor allem den Fast-Fashion-Riesen Shein im Blick. "Wir werden nicht davor zurückschrecken, E-Commerce-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen", betonte EU-Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath am Montag. Dies gelte "unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben". Die EU-Verbraucherschutzvorschriften seien nicht fakultativ: "Sie müssen in allen Fällen angewendet werden".
Auch die für technologische Souveränität zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zeigte sich entschlossen, "koordinierte und wirksame" Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Online-Marktplätze Gesetze nicht einhalten.
Anlass für die harschen Worte: Die Kommission und das Netzwerk der Verbraucherbehörden der EU-Länder haben gemeinsam verkaufsfördernde Taktiken von Shein untersucht. Dabei haben sie nach eigenen Angaben eine Reihe von Praktiken festgestellt, die Verbraucher in die Irre führen oder ihre Kaufentscheidungen unangemessen beeinflussen können. Damit verstoße das chinesische Unternehmen gegen das EU-Verbraucherrecht.
Konkret werfen die Behörden Shein etwa vor, potenzielle Käufer mit Scheinrabatten zu ködern. So würden Nachlässe angegeben, die nicht auf den tatsächlichen "vorherigen Preisen" beruhten. Verbraucher würden durch manipulative Designs auch unter Druck gesetzt, Einkäufe unter Vorspiegelung willkürlicher Fristen umgehend abzuschließen. Dazu kämen unvollständige und unrichtige Informationen über die gesetzlichen Rechte der Verbraucher zum Rücksenden von Waren und zum Erhalt von Erstattungen und zögerliche Bearbeitung von Rückgaben. Weitere Kritikpunkte: Täuschende Produktetiketten, irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und fehlende Kontaktdaten.
Shein muss binnen eines Monats liefern
Das Netzwerk fordert von Shein zudem Informationen an, wie der Konzern sicherstellt, dass Produktrankings, Bewertungen und Bewertungen den Verbrauchern nicht in irreführender Weise etwa durch Algorithmen präsentiert werden. Der Betreiber hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung einzugehen. Gegebenenfalls könnten die Behörden Geldbußen verhängen, wenn Shein die Bedenken nicht ausräumt. Parallel laufen weitere Untersuchungen nationaler Aufsichtsstellen sowie der Kommission. Letztere prüft etwa, ob sich die Plattform an den Digital Services Act (DSA) hält.
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"Wir arbeiten konstruktiv mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden und der EU-Kommission zusammen, um zu zeigen, dass wir die Einhaltung der EU-Gesetze und Vorschriften ernst nehmen", teilte Shein heise online mit. "Wir werden diesen Dialog weiter fortsetzen, um Bedenken auszuräumen. Unsere oberste Priorität bleibt es, den europäischen Verbrauchern ein sicheres, verlässliches und reibungsloses Online-Einkaufserlebnis zu ermöglichen."
(dahe)