Verbraucherminister machen gegen Dark Patterns und gezielte Werbung mobil

Die Verbraucherschutzkonferenz hält entschlosseneres Handeln im Kampf gegen manipulative Designs für nötig. Auch personalisierte Werbung hat sie auf dem Kieker.

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Stark verzerrtes Bild eines Fingers auf einer Tastatur, im Vordergrund ein digitales Ausrufezeichen

(Bild: janews/Shutterstock.com)

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Eine weitreichendere Regulierung sogenannter Dark Patterns und personalisierter Werbung mit Tracking und Microtargeting ist überfällig. Das betonen die Verbraucherschutzminister der Länder in den Beschlüssen ihrer 21. Konferenz, die am Freitag in Berlin stattfand. Sie bitten daher den Bund, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, das Verbot manipulativer oder süchtig machender Gestaltungen aus dem Digital Services Act (DSA) "konsequent und nachhaltig umzusetzen". Der bestehende Schutz von Verbrauchern vor solchen Online-Designtricks wie "Dark Patterns" sei zudem noch nicht ausreichend.

Besonders kritisch sieht die Konferenz, dass "alle großen Betreiber von Online-Marktplätzen und sozialen Netzwerken im großen Stil Designelemente wie beispielsweise Hyper Engaging Dark Patterns (HEDP) verwenden". Diese nutzten psychologische Mechanismen wie Belohnung, Verlustangst und sozialen Druck. So erzeugten sie einen regelrechten Sog für Verbraucher, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Sie seien dadurch als besonders gefährlich anzusehen.

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Der von der EU-Kommission geplante Digital Fairness Act bietet den Ministern zufolge die Chance, Online-Nutzer besser vor digitalen manipulativen Designs zu schützen. So könnten damit etwa HEDP und vergleichbare Techniken EU-weit untersagt und Vorgaben zur digitalen unternehmerischen Sorgfalt eingeführt werden ("Fairness by Design and by Default").

Weiter verlangt die Konferenz von der Regierung, sich auf EU-Ebene für einen wirksamen Schutz und eine bessere Kontrolle personalisierter Werbung im Netz starkzumachen. Der DSA umfasse bisher nur Minderjährige. Geprüft werden sollten "zusätzliche nutzerbezogene Einschränkungen, die in begründeten Einzelfällen Verbotscharakter haben können". Die jüngst in Kraft getretene Einwilligungsverwaltungsverordnung biete zudem "keine ausreichende und endgültige Regelung zur Lösung eines verbraucherfreundlichen Umgangs" mit Cookie-Bannern.

Ferner drängt die Konferenz etwa darauf, Verbraucher besser vor "Fake Shops" und undurchsichtigen Finanzangeboten im Internet zu schützen, Influencer-Marketing und Social Commerce zu regulieren sowie das Scoring für die Bonitätsbewertung etwa durch die Schufa noch verbraucherfreundlicher auszugestalten. Petra Berg, Saarlands Verbraucherschutzministerin, hob hervor: Auch der Schutz vor der Verarbeitung persönlicher Daten zu KI-Trainingszwecken durch Meta &Co. ohne explizite vorherige Zustimmung der Betroffenen müsse erhöht werden.

(dahe)