US-Berufungsgericht setzt Trumps Zölle nach Verbot wieder in Kraft
Ein Gericht hat viele der von Donald Trump verfügten Zölle für unrechtmäßig erklärt. Doch die US-Regierung erzielt in der Berufung einen Etappensieg.
US-Präsident Donald Trump zeigt einen Zoll-Erlass.
(Bild: Weißes Haus)
Ein Bundesberufungsgericht hat ein Verbot zahlreicher US-Zölle auf Antrag der US-Regierung am Donnerstag vorübergehend wieder außer Kraft gesetzt. Die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Zölle können damit bis zu einer Entscheidung in der Berufung weiter erhoben werden. Das Berufungsgericht hat die Parteien aufgerufen, weitere Stellungnahmen einzureichen. Zuvor hatte die US-Regierung das Verbot durch ein New Yorker Handelsgericht scharf kritisiert und angekündigt, notfalls bis vor den US Supreme Court zu ziehen.
Am Mittwoch hatte das Handelsgericht die von Trump verfügten Zölle weitgehend für rechtswidrig erklärt und der Zollpolitik der US-Regierung damit einen heftigen Dämpfer verpasst. Der US-Präsident könne so weitreichende Zölle nicht auf Grundlage des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes erlassen, entschied der U.S. Court of International Trade in New York am Mittwoch (Case No. 25-cv-00066 et al).
Das Handelsgericht hatte damit zahlreiche der von der US-Regierung eingesetzten Zölle für die Einfuhr von Waren aus anderen Ländern – darunter China, Kanada und Mexiko – vorübergehend aufgehoben. Sie durften nicht mehr erhoben werden. Geklagt hatten einige US-Bundesstaaten sowie kleinere US-Unternehmen, die von den Importzöllen betroffen sind.
Auto-Zölle bleiben
Von dem Rechtsstreit nicht betroffen sind Zölle auf Autos, Stahl und Aluminium sowie Halbeiter und Arzneimittel. Diese hatte Trump auf Grundlage anderer Gesetze erlassen. Darüber hinaus hat der US-Präsident das Recht, vorübergehend Zölle für Waren aus Ländern zu erlassen, mit denen die USA ein hohes Handelsdefizit haben.
Für seine weitreichende Zollpolitik hatte Trump das US-Handelsdefizit als nationale Notlage erklärt und sich auf Notstandsbefugnisse des International Emergency Economic Powers Act von 1977 (IEEPA) gestützt. Das Handelsgericht hatte zu prüfen, ob dieses Gesetz den US-Präsidenten ermächtigt, "unbegrenzte Zölle auf Waren aus fast allen Ländern der Welt zu erheben".
"Das Gericht geht nicht davon aus, dass IEEPA eine solche unbegrenzte Befugnis verleiht und hebt die angefochtenen Zölle auf, die auf dieser Grundlage verhängt wurden", heißt es in dem am Mittwoch ergangenen Urtei des New Yorker Handelsgerichts. Die US-Regierung hat umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt und konnte eine Verfügung erwirken, dass die Zölle zunächst in Kraft bleiben. Eine Entscheidung in der Sache hat das Berufungsgericht jedoch noch nicht getroffen.
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Bundesregierung: "Kein Kommentar"
Zurückhaltend fielen zunächst die Reaktionen auf dieser Seite des Atlantiks aus. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums wollte das laufende gerichtliche Verfahren in den USA auf Anfrage der dpa nicht kommentieren. "Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann."
Auch die EU-Kommission wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen. Trump hatte der EU zuletzt mit Strafzöllen von 50 Prozent gedroht.
Trumps Zölle haben weltweit für Irritationen gesorgt. Sie wurden als einseitige Eskalation der internationalen Handelskonflikte gesehen und belasteten die Finanzmärkte erheblich. Besonders die Europäische Union und China stehen im Zentrum von Trumps handelspolitischen Maßnahmen. Mit China hat sich die US-Regierung zuletzt auf eine Senkung der Zölle geeinigt.
Verfügung des Berufungsgerichts zur vorläufigen Aufhebung des Verbots ergänzt.
(vbr)