Grüne laden zur Mitarbeit an Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz ein

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen eigenen Entwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz im Web zur Kommentierung und Bewertung freigegeben, um Betroffene und Verbände frühzeitig einzubeziehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen eigenen Rohentwurf für ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz veröffentlicht und zur Kommentierung freigegeben. So sollen Beschäftigte und andere Betroffene früh und transparent in die Diskussion einbezogen werden, um breite Interessen und neue Ideen berücksichtigen zu können, erläuterten der netzpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin von Notz, und seine für Arbeitnehmerrechte zuständige Kollegin Beate Müller-Gemmeke am heutigen Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Grünen sehen sich mit ihrer Einladung auf einem "neuen und innovativen Weg". Bislang konnten Nutzer zwar bereits übers Internet etwa Vorschläge für Wahlprogramme von Parteien machen und so den Kurs mitbestimmen. Das Bundesjustizministerium reklamierte zudem vor einigen Jahren den Weg der "kooperativen Gesetzgebung" im Rahmen der jüngsten Novellierung des Urheberrechts für sich, bei der Interessensvertreter frühzeitig ihre Meinung sagen und die Netzbürger über ein Online-Forum mitdiskutieren konnten. Die Möglichkeit, an einem kompletten Gesetzesentwurf mitzuwirken, boten Parteien hierzulande den Nutzern noch nicht.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte im Mai selbst einen Referentenentwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz vorgelegt. Dieser stieß aber auf heftige Kritik von Datenschützern und ist auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition noch umstritten. Gegner wenden sich vor allem gegen die Bestimmung, dass der Arbeitgeber zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung Telefon-, E-Mail- und Web-Nutzung "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen sollen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Auch die geplanten Bestimmungen für Einstellungstests oder zu heimlichen Ermittlungsmethoden wie einer Kommunikations- oder Videoüberwachung scheinen ihnen zu großzügig.

Die Grünen wollen verhindern, dass Arbeitgeber sich Informationen über Beschäftigte oder Bewerber über soziale Netzwerke beschaffen. Personenbezogene Daten sollen bei Dritten nur eingeholt werden dürfen, wenn diese "für die Verwendung auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz wesentlich und entscheidend ist und der Betroffene dem Verfahren schriftlich zugestimmt hat". Der Arbeitgeber soll zudem "kein Anspruch auf Auskunft über medizinische Diagnosen und Befunde des Beschäftigten" haben. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags dürfe nur von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden, wenn festgestellt werden soll, ob der Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung geeignet ist. Beschäftigte sollen nicht zur Leistungskontrolle und nur in Ausnahmefällen heimlich videoüberwacht werden dürfen. Daten von Beschäftigten dürften nur einem Rasterabgleich unterzogen werden, wenn es einen konkreten Verdacht gebe, dass Beschäftigte Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers begangen hätten. Die Nutzung von Telefon, E-Mail, Internet und anderen Telekommunikationsdiensten solle am besten durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Inhalte dürften nur in begründeten Einzelfällen erhoben werden. (anw)