Gericht lehnt Apple-Noteinspruch gegen Epic-Sieg in den USA ab
Apple muss seit Mai zulassen, dass App-Store-Anwendungen kostenlos beliebige Verkaufslinks setzen. Ein Versuch, dies zu stoppen, scheiterte zunächst.
App-Store-Icon vor wolkigem Hintergrund.
(Bild: Tada Images / Shutterstock)
Apples Versuche, eine Gerichtsentscheidung in den USA aufzuhalten, die Entwicklern im App-Store das Recht gibt, außerhalb der Infrastruktur des iPhone-Konzerns provisionsfrei Geld zu verdienen, ist zunächst gescheitert. Die sogenannten Anti-Steering-Maßnahmen müssen beibehalten werden, solange das Verfahren noch läuft. Ein Noteinspruch Apples (Emergency Motion) wurde vom zuständigen US Court of Appeals for the Ninth Circuit am Mittwoch abgelehnt.
"Fortnite", Spotify und andere Apps verdienen jetzt via Web
Ende April entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple Epic Games sowie anderen App-Anbietern nicht verbieten könne, Links ins Web zu setzen, um dort dann selbst In-App-Einkäufe zu offerieren. Der Konzern wollte auch dafür zuletzt bis zu 27 Prozent Provision haben. Stattdessen muss Apple die Links freigeben und darf diesen auch keine Warndialoge vorausschicken. Das hat dazu geführt, dass Spotify und Epic Games selbst ihre Apps mit entsprechenden Bezahllinks einreichten. Bei Spotify klappte das sofort, bei "Fortnite" von Epic Games erst nach einer weiteren – recht unwirschen – Aufforderung des Gerichts.
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Apple legte Berufung gegen die Entscheidung ein und wollte vom Berufungsgericht, dass die Entscheidung von Gonzalez Rogers zunächst ausgesetzt wird, da dem Konzern hohe Einnahmeverluste drohen. Doch die Richter sahen das nicht als notwendig an. Damit die Anordnung bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt bleibt, hätte Apple beweisen müssen, dass die Berufung voraussichtlich Erfolg hat – und das Unternehmen irreparablen Schaden durch die Entscheidung nimmt. Nach Durchsicht der relevanten Faktoren sah das Berufungsgericht dies nicht so.
Apple sieht Milliardenkosten, Gericht folgt dem nicht
Apple behauptet unter anderem, dass die Entscheidung das Unternehmen "jährlich mehrere Hundert Millionen bis Milliarden US-Dollar kosten" könne. Sie stelle deshalb einen "nicht wiedergutzumachenden Schaden" dar (Epic Games vs. Apple, United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, Aktenzeichen 25-2935). Die Anordnungen seien zudem rechtswidrig: Apple könne nicht verboten werden, eine Provision auf verlinkte Einkäufe im Web zu veranschlagen – eine solche Vorgabe sei nämlich kein Bestandteil des ursprünglichen Unterlassungsurteils. Weiterhin sah der Konzern seine Rechte auf freie Meinungsäußerung verletzt.
"Äußerungen konkurrierender Entwickler" müssten nun verbreitet werden, also Links mit beliebigem Text in den eingereichten iPhone-Apps. Das verstoße gegen den ersten Verfassungszusatz der USA. Apple müsse dadurch etwa dulden, dass App-Anbieter "abfällige Äußerungen" über Apples lange vorgeschriebene In-App-Kaufschnittstelle in ihre Apps schreiben. Das Verfahren geht nun weiter seinen Gang, während Apple die Link-Möglichkeit dulden muss.
Ein Apple-Sprecher erklärte gegenüber Mac & i, das Unternehmen sei "enttäuscht über die Entscheidung, die Anordnung des Bezirksgerichts nicht auszusetzen". Apple werde seine Argumente nun im Berufungsverfahren weiter vorbringen. "Wie wir bereits mitgeteilt hatten, sind wir mit der Entscheidung des District Court überhaupt nicht einverstanden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass der App Store weiterhin große wirtschaftliche Chancen für Entwickler und eine sichere und vertrauenswürdige Erfahrung für unsere Nutzer bietet."
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(bsc)