Unterschrift fehlt: VW entgeht Millionen-BuĂźgeld wegen Formfehler

"Unglückliche Umstände": Volkswagen muss eine Datenschutz-Sanktion in Höhe von 4,3 Millionen Euro nicht zahlen, da die Unterschrift eines Staatsanwalts fehlte.

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(Bild: nepool/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Volkswagen bleibt von einem potenziellen Millionenbußgeld aufgrund einer Panne bei der Staatsanwaltschaft Hannover verschont. Ein ursprünglich von der Landesdatenschutzbehörde gefordertes Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiterverfolgt, da die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht des Politikjournals Rundblick einen entscheidenden Schriftsatz nicht mit der erforderlichen Unterschrift versehen hatte.

Der Fall dreht sich um Datenschutzverstöße, die im Zuge der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals aufgetreten sein sollen. Der Vorwurf der Datenschutzaufsicht lautet, VW habe gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Grund: Der Autobauer soll Informationen an Larry Thompson weitergegeben haben, den nach Bekanntwerden des Skandals eingesetzten US-Aufseher. Die betroffenen Mitarbeiter seien darüber nicht klar in Kenntnis gesetzt worden.

VW wehrte sich der Meldung zufolge gerichtlich gegen das verhängte Bußgeld und war zunächst erfolgreich: Das Landgericht Hannover gab dem Konzern Ende Februar in erster Instanz recht. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Celle ein. Diese musste nun jedoch zurückgenommen werden. Ursache: Die Begründung der Eingabe enthielt nicht die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts. Diesen "formalen Fehler" beim Einlegen des Rechtsmittels räumte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft ein.

Die gravierende Konsequenz: VW muss das geforderte Bußgeld nicht zahlen, da das Urteil des Landgerichts zugunsten des Wolfsburger Unternehmens damit rechtskräftig wird. Es bleibt offen, wie das OLG inhaltlich entschieden hätte, da es nun keine weitere Verhandlung in dieser Sache geben wird. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bezeichnete das Geschehen als "Einzelfall", der auf einer "Verkettung unglücklicher Umstände" basiere. Er verwies auf die hohe Arbeitsbelastung der Behörde, die derzeit ohne Leitung dasteht. Der Rundblick wundert sich: "War das nur Schludrigkeit oder hatte der Autokonzern in der Justiz einen Schutzengel?"

Die oppositionelle CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag reagierte empört und sprach von einem "Skandal". Sie kündigte an, die Pleite im Rechtsausschuss thematisieren zu wollen. Eine Sprecherin der Fraktion unterstrich, es handele sich nicht um ein marginales Versehen, sondern um einen schwerwiegenden Fehler. Dieser füge dem Land Niedersachsen "massiven finanziellen Schaden" zu.

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Parallel zu diesem Verfahren hat VW eine Klage gegen die zugrunde liegende Datenschutzrüge selbst eingereicht. Über dieses Ersuchen hat jedoch nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht entschieden. Dort konnte VW vor etwa einer Woche lediglich einen Teilsieg verbuchen: Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die die Datenschutzbehörde 2023 ausgesprochen hat, aufgehoben. Die entscheidende Rüge bezüglich der mangelhaften Datenschutzinformation, die das Bußgeld ausgelöst hätte, ließen die Richter aber bestehen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; VW hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Auf das nun abgewendete Bußgeldverfahren würde sich dies aber nicht mehr auswirken.

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Bei dieser Meldung handelt es sich leider um eine Dublette, wir haben das Thema bereits am Freitag behandelt. Da die aktuelle Meldung bereits mehrfach kommentiert wurde, lassen wir sie mit diesem Vermerk bis auf Weiteres online und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

(nen)