Freitag: Palantir-Nutzung der Polizei, vorerst keine deutsche KI-Gigafabrik
Datenanalyse sogar bei Diebstählen + KI-Konsortium ohne Einigung + Österreich gegen Dickpics + Google vor EU-Rekordstrafe + Verbraucherschutz-Podcast
(Bild: Shutterstock/Alexander Supertramp)
Die Software Gotham der umstrittenen US-Firma Palantir soll die Polizei etwa bei Anschlägen unterstützen. Doch sie wird sogar bei Eigentumsdelikten eingesetzt, wie jetzt berichtet wird. Das betrifft Ermittler in Bayern und Hessen. Datenschützer und Oppositionspolitiker zeigen sich besorgt. Derweil wollten fünf deutsche Tech-Unternehmen gemeinsam eine "AI Gigafactory" bauen, um Subventionen der EU zu bekommen. Denn die EU will KI in Europa mit Milliarden unterstützen. Doch die Firmen konnten sich offenbar nicht einigen. Streitpunkte waren Führungsrolle und Standort einer solchen KI-Gigafabrik. In Österreich ist das absichtliche Verschicken unerwünschter Bilder primärer Geschlechtsteile bislang nicht strafbar. Die Regierung will dies mit einer Strafrechtsnovelle ändern, doch das ist im Detail verzwickt. Denn es müssen Ausnahmen eingeräumt werden, etwa für einschlägige Portale oder für den Versand solcher Dickpics an Partner – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen unter verschiedenen Namen eine eingeschränkte Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Die zuständigen Politiker begründen dies damit, dass die Datenanalyse der Polizei helfe, schwere Gefahren wie Terroranschläge abzuwehren oder diese aufzuklären. In Bayern wurde die entsprechende "verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) fast hundertmal zwischen September 2024 und Mitte Mai genutzt. Doch bei über zwanzig dieser Fälle ging es um andere als die genannten Zwecke – nämlich etwa um Straftaten im Bereich "Eigentums- und Vermögenswerte". In Hessen dürfte es ähnlich laufen bei Big Data: Deutsche Polizisten nutzen Palantir auch bei Eigentumsdelikten.
Die EU winkt mit finanzieller Unterstützung für KI-Großprojekte in Europa und erwartet entsprechende Bewerbungen bis zum heutigen Freitag um 17 Uhr. Die Idee fünf deutscher Tech-Unternehmen war ein gemeinsames KI-Rechenzentrum in Deutschland, denn die EU plant, neue KI-Gigafactories in Europa mit 20 Milliarden Euro zu subventionieren, um gegenüber anderen KI-Standorten auf der Welt aufzuholen, etwa den USA oder China. Doch die Deutsche Telekom, Ionos, SAP, Siemens und die Schwarz-Gruppe haben sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, heißt es jetzt. Es gab Meinungsverschiedenheiten um die Führungsrolle und den Standort. Stattdessen werden einige der beteiligten Firmen eigene Initiativen einreichen: Milliardenprojekt einer KI-Gigafabrik deutscher Tech-Firmen vorerst gescheitert.
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Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden. Der vorgeschlagene Paragraphen im Strafgesetzbuch zur Strafbarkeit entsprechender Handlungen klingt einfach, aber ist im Detail erstaunlich komplex. Denn Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht. Auch sind entsprechende Abbildungen in manchen Fällen nicht strafbar, etwa im eigenen digitalen Profil sozialer Netze oder auf Erotikplattformen. Für Dating- oder Partnersuche-Apps ist das wiederum anders: Österreich verbietet Dickpics.
Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden. Es geht um Googles Anforderungen etwa an Gerätehersteller für Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU.
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft. In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren. Das erfolgt automatisch. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast diskutieren wir die aktuelle Rechtslage und geben Tipps zum empfohlenen Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts: Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen.
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(fds)