Gericht reduziert Strafzahlung für Ex-Freenet-Chef

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Hamburg den Vermögensverfall gegen die wegen Insiderhandels verurteilten Manager Eckhard Spoerr und Axel Krieger neu berechnet – und bedauert, keine Haftstrafen verhängen zu können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Das Landgericht Hamburg hat die Strafen gegen den ehemaligen Freenet-Chef Eckhard Spoerr und Finanzchef Axel Krieger am zwar bestätigt, die finanziellen Folgen für die beiden Weggefährten aber deutlich abgemildert. Die beiden Manager müssen wegen Insidergeschäften jeweils 300 Tagessätze zahlen sowie die Gewinne aus den illegalen Aktiengeschäften an den Staat abführen.

Bei diesem sogenannten Verfall von Vermögensvorteilen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach dem ersten Urteil gegen die Freenet-Manager Korrekturbedarf gesehen. Das Landgericht Hamburg hatte Spoerr und seinen Intimus Krieger im Januar 2009 zu je 300 Tagessätzen und der Gewinnabführung von jeweils rund 700.000 Euro verurteilt. In der Revision hatte der BGH das Urteil im Kern zwar bestätigt, aber einen Fehler bei der Berechnung des Verfalls bemängelt und das Verfahren zur Neuberechnung ans Landgericht zurückgegeben.

Eine andere Kammer des Gerichts hat den Verfall nun halbiert. Laut dem korrigierten Urteil muss Spoerr 327.000 Euro abführen und Krieger soll 324.000 Euro an die Staatskasse zahlen. "Mit der Anordnung des Verfalls hat die Kammer den gesamten Vorteil abgeschöpft, den die Angeklagten aus der verbotenen Transaktion gezogen hatten", erklärte Gerichtssprecher Janko Büßer am Dienstag gegenüber dpa. Dabei zeigte sich der Richter offenbar nicht glücklich, dass er nur noch über die Höhe der Strafe zu entscheiden hatte. Hätte der erste Prozess vor seiner Kammer stattgefunden, hätte es Haftstrafen von jeweils mindestens 15 Monaten gegeben, erklärte er laut NDR in der Urteilsbegründung.

Gleichzeitig wurden auch die Tagessätze an die aktuellen finanziellen Verhältnisse der Verurteilten angepasst. Spoerr ist inzwischen nicht mehr CEO des Unternehmens, er war Anfang 2009 zurückgetreten. Während 300 Tagessätze für ihn damals rund 300.000 Euro bedeutet hätten, liegt die Strafe laut dpa nun noch bei 75.000 Euro; für Krieger wird die Summe mit 120.000 Euro angegeben. Er suche immer noch einen adäquaten Job, hatte Spoerr laut der Tageszeitung Die Welt vor Gericht erklärt, derzeit arbeite er für eine kleine Uhrenfabrik in der Schweiz und verdiene dort "7000 Franken im Monat" (5000 Euro).

Eckhard Spoerr sucht noch einen adäquaten Job.

(Bild: dpa)

Die beiden Freenet-Freunde hatten nach Ansicht des Gerichts im Sommer 2004 mit den verbotenen Insidergeschäften Millionen verdient. Spoerr und Krieger hatten Unternehmensaktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einem Optionsprogramm für den Vorstand verkauft. Kurze Zeit später ging der Kurs der Aktie stark zurück, nachdem negative Informationen über den Geschäftsverlauf des Unternehmens veröffentlicht worden waren.

Spoerr ist seit der New Economy eine der schillerndsten – und umstrittensten – Figuren der deutschen IT-Branche. Nach dem Urteil ist es stiller um den ehemaligen Berater geworden, der Freenet erst zu einem der größten deutschen Internetanbieter gemacht und mit der Fusion mit Mobilcom sowie der Debitel-Übernahme dann einen Kurswechsel vollzogen hatte. Vor Kurzem hat der 42-Jährige seine letzte Funktion – den Aufsichtsratsvorsitz beim Solartechnikanbieter Conergy – aufgegeben. Die fälligen Nachrufe fallen mehr oder weniger hämisch aus. Auch Spoerrs Weggefährte Krieger hat seinen Rückzug zum Jahresende angekündigt. (vbr)