Bahn kassiert Strafzahlung trotz gĂĽltigem Deutschlandticket

Kommt es bei der Kontrolle digitaler Tickets zu technischen Problemen, versucht die Bahn fast immer, ein erhöhtes Beförderungsentgelt durchzudrücken.

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(Bild: Andreas Wodrich)

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

Am frĂĽhen Morgen des 17. April 2025 befand sich Johann B. mit der S-Bahn auf dem Weg nach Hause in den Berliner Stadtteil Hoppegarten am Ostrand der Bundeshauptstadt. Kurz vor seinem Ziel liegt die Grenze zwischen den Tarifzonen B und C, dort verlieren die verbreiteten AB-Tickets der Berliner NahverkehrsverbĂĽnde ihre GĂĽltigkeit. Entsprechend beliebt ist der Streckenabschnitt bei Kontrolleuren der Berliner S-Bahn.

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Normalerweise ist das für Johann B. kein Problem: Er besitzt ein Deutschlandticket, deshalb können ihm die Tarifzonen der Nahverkehrstarife egal sein. Das Ticket gilt schließlich bundesweit einheitlich. Aber am Morgen des 17. April streikte sein Smartphone. Die darauf installierte App der Deutschen Bahn zeigte sein Deutschlandticket nicht an. Mehrere hektische Versuche in der Bahn brachten den digitalen Fahrschein nicht zum Vorschein.

An der Station Hoppegarten musste Johann B. aussteigen und die S-Bahn-Kontrolleure begleiteten ihn. Auf dem Bahnsteig versuchte der Fahrgast weiter, die App zum Laufen zu bringen und sein Ticket anzuzeigen. Einer der Kontrolleure schrieb ihm inzwischen den Strafzettel aus, obwohl Johann B. darum gebeten hatte, doch etwas abzuwarten.

Ein erster Versuch, das Ticket durch Neuinstallation der DB-App abzurufen, scheiterte. Erst nach dem zweiten Versuch wurde das Ticket dann endlich angezeigt. Da hatte der Kontrolleur den Vorgang aber bereits online registriert und war nicht in der Lage oder bereit dazu, diesen wieder zu löschen. Stattdessen stellte er Johann B. den Strafzettel aus mit der Aufforderung, ein "erhöhtes Beförderungsentgelt", wie die Schwarzfahrerstrafe im bahnamtlichen Deutsch genannt wird, in Höhe von 60 Euro binnen zwei Wochen zu zahlen.

Also setzte er sich sofort zu Hause hin und schickte der S-Bahn eine E-Mail, mit der er sämtliche notwendigen Informationen über sein Deutschlandticket übermittelte und um Niederschlagung der Schwarzfahrerstrafe bat. Schließlich gibt es dieses Ticket nur im Abo, das Johann B. schon lange abgeschlossen hat und regelmäßig bezahlt. Das Ticket ist personalisiert, nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Perso oder Führerschein gültig. Auch der nachträgliche Nachweis des Tickets ist also unschwer möglich, wenn es mit der Anzeige auf dem Smartphone aus ungeklärter Ursache einmal nicht klappen sollte, wie im Fall von Johann B.

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