Mehl statt Laptop: Paketdienst zu Schadenersatz verurteilt
Statt eines neuen MacBooks findet der Empfänger nur Mehl im Paket: Das Amtsgericht München nimmt dafür den Paketdienst in die Verantwortung.
(Bild: heise medien)
Schadenersatz für den privaten Verkäufer eines Apple MacBook Pro: Das Amtsgericht München hat im Urteil mit dem Aktenzeichen 123 C 14610/24 vom 26.09.2024 den Paketdienst für das Verschwinden des Notebooks verantwortlich gemacht. Das Unternehmen muss dem Versender nicht nur den Verkaufspreis des Notebooks, sondern auch das Porto und die Anwaltskosten ersetzen.
Was war passiert? Kurz vor Weihnachten 2023 verkaufte eine Privatperson aus der Gegend von München ein nagelneues Apple MacBook Pro 2023 für knapp 3000 Euro an eine Firma. Tags drauf brachte der Verkäufer das Gerät in Originalverpackung und einem neutralen Karton als Umverpackung in eine Filiale des Paketdienstes und versicherte das Paket mit 3500 Euro. Als das Paket allerdings kurz nach Weihnachten in der Versandabteilung des Käufers geöffnet wurde, befanden sich lediglich drei Päckchen Mehl im Paket – vom MacBook keine Spur.
Daraufhin versuchte der Absender, so die uns vorliegende Urteilsbegründung, den Schaden beim Paketdienst geltend zu machen: Nach seiner Auffassung sei die Sendung auf dem Transportweg geöffnet und das Notebook gegen drei Packungen Mehl ausgetauscht worden. Doch der Paketdienst wies die Forderung zurück, sodass es zur Klage und schließlich zum Prozess vor dem Amtsgericht München kam – das der Paketdienst aber als nicht zuständig erachtete. Das Unternehmen berief sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach als Gerichtsstand das Amtsgericht am Firmensitz des Unternehmens vereinbart worden sei.
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