Umsetzung des AI Act: EU-Kommission hält an Zeitrahmen für KI-Verordnung fest
Nachdem dutzende Konzernchefs einen Aufschub bei der Umsetzung des AI Act gefordert haben, hat die EU-Kommission nun klargestellt, dass es den nicht geben wird.
(Bild: Andrey_Kuzmin/Shutterstock.com)
Die Europäische Kommission hält an ihrem Zeitrahmen zur KI-Verordnung weiter fest. Anwender müssen sich damit weiterhin darauf einstellen, dass in vier Wochen etwa Governance-Pflichten für den rechtskonformen KI-Einsatz greifen. Das bestätigte der für das Digital-Dossier zuständige Sprecher der EU-Kommission, Thomas Regnier, am Montag in Brüssel.
Brüssel gegen Aufschub
Damit erteilt die Kommission Wünschen nach einer Verschiebung eine Absage: Zuletzt wurde mehrfach über eine Verschiebung wichtiger Fristen der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz oder gar eine vollständige Aufhebung diskutiert. Aus einigen Mitgliedstaaten der EU kam unter dem Eindruck einer möglichen Regulierungspause in den USA der Wunsch, die KI-Verordnung noch einmal vollständig zu überdenken. Dem hatte EU-Kommissionsvizepräsidentin Virkkunen bereits frühzeitig eine Absage erteilt. Allenfalls eine Verschiebung von Fristen würde infrage kommen, wenn die Vorarbeiten nicht rechtzeitig fertig würden. Auch große europäische Industrieunternehmen hatten zuletzt eine Verschiebung gefordert.
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Insbesondere der noch ausstehende "Code of Practice" für Allzweck-Modelle, sogenannte General Purpose AI (GPAI), der schon im Mai hätte fertig werden sollen, wurde als Argument für eine mögliche Verschiebung angeführt. Mit dem Code of Practice sollen Anwendungsregeln für solche Modelle als gute fachliche Praxis eines im Sinne der KI-Verordnung sicheren Betriebs definiert werden. Laut Kommissionssprecher Regnier würde dieser jedoch nun zeitnah der Kommission vorgelegt und von dieser angenommen, sodass im August auch dieser Teil der KI-Verordnung der EU in Kraft treten könne.
(mho)