Niedersachsen erwägt Verkauf von VW-Anteilen

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Von
  • ssu

Das Land Niedersachsen denkt über einen Verkauf von VW-Anteilen nach. Das Land will aber auf alle Fälle mindestens 20 Prozent an dem Autobauer halten. Das sagte der neue niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) am heutigen Montag in Hannover.

Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) sagte, es könne über den Verkauf von VW-Aktien diskutiert werden, sollte sich durch die „Integration“ von Porsche in den VW-Konzern der Anteil des Landes erhöhen. Einen Beschluss dazu gebe es nicht. Um wie viele Aktien es sich handeln könnte, sagte Möllring nicht. „Das ist alles Spekulation.“

Bei VW gilt bei wichtigen Entscheidungen in der Hauptversammlung eine Sperrminorität von 20 Prozent. Niedersachsen hält aktuell knapp über 20 Prozent und hat damit faktisch ein Vetorecht. Nach Angaben der Regierung hält das Land derzeit 59 Millionen Aktien an der Volkswagen AG.

In der EU-Kommission hält man die Sonderrechte Niedersachsens bei VW nach wie vor für rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung bereits im November 2008 aufgefordert, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachzukommen und die besondere Sperrminorität des Landes Niedersachsen von 20 Prozent abzuschaffen. Das sagte eine Sprecherin von EU-Binnenkommissar Michel Barnier am 2. August auf dpa-Anfrage in Brüssel. Dennoch blieb das Veto-Recht in der kurz danach beschlossenen Neufassung des VW-Gesetzes bestehen.

Schon 2008 hatte die Kommission eine letzte Frist zur Änderung des VW-Gesetzes gesetzt. Als die Frist verstrichen war, handelte die Kommission aber nicht. De facto ruht das Verfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen das EU-Recht in Brüssel. „Wir haben noch keine Entscheidung über weitere Schritte getroffen“, sagte die Sprecherin und sprach von einem komplizierten Fall, der „Befindlichkeiten“ treffe. Die Überlegungen des Landes Niedersachsen, möglicherweise Anteile zu verkaufen, wollte sie nicht kommentieren.

Wie aus Kommissionskreisen verlautete, halten die EU-Experten die vorgenommenen Änderungen am VW-Gesetz nicht für ausreichend, wollten im vergangenen Jahr aber wegen der Krise der Autobranche nicht aktiv werden. Das VW-Gesetz ist seit Jahren Thema eines Dauerstreits zwischen Brüssel und Deutschland. 2007 hatte der EuGH Regelungen des VW-Gesetzes gekippt, weil nach Ansicht der Richter die Beschränkung der Stimmrechtsanteile gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs verstößt. Dies könnte ausländische Kapitalgeber davon abhalten, in VW zu investieren, hieß es zur Begründung. Damit waren die Richter der Auffassung der EU-Kommission gefolgt. (dpa) (ssu)