Durchfahrtsverbote an der A8 und A93 ab 15. August in Kraft
Ab 15. August dürfen an A8 und A93 gelegene Gemeinden unbefristet Durchfahrtsverbote verhängen. Nur Reisende mit lokalem Ziel dürfen die Autobahn verlassen.
(Bild: ADAC)
Das kommende Wochenende wird noch einmal heiß. Weil in Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in dieser Woche die Sommerferien enden und sie in Bayern noch bis zur ersten Septemberwoche dauern, wird es auch in Bayern wieder zu einer hohen Belastung der Autobahnen kommen. Am ärgsten wird der Verkehr erfahrungsgemäß auf der A8 und der auf die A8 führenden A93 durchs Inntal ab den Grenzübergängen zu Österreich. Um zu verhindern, dass Reisende von der Autobahn abfahren, wenn der Verkehr mal wieder stockt oder gar steht, und die am ärgsten vom Ausweichverkehr belasteten Dörfern im Verkehrschaos ersticken, dürfen diese nun ab Freitag, den 15. August und in Bayern der Feiertag Mariä Himmelfahrt, neue Fahrverbote verhängen. Bei Bedarf sind sie auch an anderen Tagen dazu ermächtigt.
Betroffen auf der A8 sind die Ausfahrten
- Bad Aibling
- Rosenheim-West
- Rosenheim
- Rohrdorf
- Achenmühle
- Frasdorf
- Bernau a. Chiemsee
- Felden
Die A93 kann dann bei
- Reischenhart
- Brannenburg
nur verlassen werden, wenn man ein regionales Ziel angeben kann. Das gilt in beiden Fahrtrichtungen. Der ADAC weist darauf hin, dass ein Ignorieren der Zeichen 250 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen "für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn" mit einer Buße in Höhe von 50 Euro (für Pkw) bestraft werden kann.
Sinneswandel im Verkehrsministerium
Das Landratsamt Rosenheim, zuständig für einen großen Teil der betroffenen Gemeinden, hat ihnen mit Rückendeckung aus dem Bundesverkehrsministerium bis auf Weiteres erlaubt, an allen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen acht Ortsdurchfahrten für Durchreisende zu sperren.
Das ist neu. Bis CSU-Mann Ulrich Lange mit dem Verkehrsministerium geredet hat, hieß es von dieser Stelle immer wieder, dass ein Abfahrtsverbot nach österreichischem Vorbild rechtlich so nicht ginge. Das ist zwar immer noch der Fall, doch hat man als Lösung nun die Möglichkeit einer Sperrung durch die Gemeinden gefunden. Ausfahrten der Autobahn darf weiterhin nur Bund in Form seiner Autobahngesellschaft sperren. Nun leistet diese aber immerhin Amtshilfe in Form von Hinweisschildern und LED-Tafeln, um die Autofahrer schon auf der Autobahn davon zu überzeugen, dass eine Abfahrt zu einer Umfahrung schon wegen der kommunalen Aktionen sinnlos ist. Schon davor standen Ausweichler dann eben in den Dörfern statt auf der Autobahn oder hatten zumindest keinen zeitlichen Vorteil. Die Nachteile für die überrannten Gemeinden indes waren gravierend.
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Ob es ähnliche Lösungen für andere ähnlich belastete Regionen geben könnte, soll unter Einbeziehung österreichischer Vertreter Ende September ausgewertet werden. Sicher wird dabei wieder das umstrittene Thema neuer Fahrspuren zur Ertüchtigung der betroffenen Abschnitte besprochen. Der ADAC beispielsweise spricht sich dafür aus. In der Region ist man sich darüber aber nicht einig und die Bundesmittel für den Ausbau müssten erst freigegeben werden.
(fpi)