Verbrennerverbote: USA ziehen gegen Kalifornien vor Gericht

Sind Kaliforniens Verbrennerverbote rechtswirksam? Daimler, Paccar, Volvo und VW kämpfen dagegen vor Gericht. Jetzt steigt die US-Regierung ein.

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Ein MĂĽllfahrzeug holt RestmĂĽll ab

Geht sicher auch elektrisch. Aber muss es?

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die US-Regierung beteiligt sich an mehreren Gerichtsverfahren mit dem Ziel, die vom US-Staat Kalifornien verhängten Abgasnormen und Verbrennerverbote für unwirksam erklären zu lassen. Dabei beruft sie sich auf Bundesgesetze. Kalifornien wiederum hält einen Parlamentsbeschluss für unwirksam und stützt sich zudem auf ein 2023 von Lastkraftwagenfabrikanten unterzeichnetes Dokument.

Als aktuellen Anlass für das Einschreiten gibt das US-Justizministerium an, dass Kalifornien die Zulassung neuer Lkw-Modelle verweigere, bis sich der Hersteller zur Einhaltung der kalifornischen Vorgaben verpflichtet – offenbar unabhängig davon, ob die Vorgaben Rechtskraft haben oder nicht. Der Streit über Verbrennerverbote selbst ist nicht neu.

Die USA haben bundesweite Abgasvorschriften. Kalifornien möchte schärfere Vorgaben machen. Das ist zulässig, wenn die Bundesumweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) Kalifornien eine entsprechende Genehmigung erteilt. Das ist unter früheren US-Präsidenten auch geschehen. Kalifornien erließ immer wieder strengere Bestimmungen. Diese Regeln wurden dann von einer Reihe weiterer US-Staaten übernommen, was grundsätzlich zulässig ist.

In jüngerer Zeit hat Kalifornien mehrere Verordnungen erlassen, die neben strengen Abgasnormen auch Mindestquoten für den Verkauf lokal emissionsfreier Neufahrzeuge im Staat vorschreiben. Die Bedingungen werden stufenweise strenger. Ab 2035 dürften in Kalifornien gar keine Verbrennerautos mehr verkauft werden, ein Jahr später keine Schwerfahrzeuge (ab circa 3,6 Tonnen) mit Verbrennerantrieb.

Hersteller von Schwerfahrzeugen erachteten bestimmte kalifornische Auflagen für unpraktikabel. Im Jahr 2023 bot Kalifornien den Lkw-Herstellern gewisse Flexibilität an, sofern sich die Hersteller vertraglich dazu verpflichteten, die kalifornischen Vorgaben einzuhalten und auf jegliche Rechtswege zu verzichten. Selbst wenn Gerichte die Normen für ungültig erklären sollten, müssten sich die Hersteller an sie halten. Vom Lkw-Verbrennerverbot 2036 rückte Kalifornien nicht ab. Der Großteil der relevanten Schwerfahrzeughersteller unterschrieb das Dokument namens Clean Truck Partnership.

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Im Schwerfahrzeugbereich geht es um drei kalifornische Verordnungen. Für eine hat die EPA 2023 eine Ausnahmegenehmigung erteilt, für die zweite erst Anfang 2025, wenige Tage vor dem zweiten Amtsantritt Donald Trumps als US-Präsident. Für die dritte Verordnung hat Kalifornien eine Ausnahmegenehmigung beantragt, diesen Antrag aber wieder zurückgezogen. Die Erlaubnis wurde also nie erteilt.

Trump und seine Parteigänger sind ausdrücklich gegen Verbrennerverbote. Entsprechend hat der US-Gesetzgeber dieses Jahr alle Ausnahmegenehmigungen für kalifornische Abgas- und Verkaufsbeschränkungen für nichtig erklärt. Für Behördenakte, die kurz vor einem Regierungswechsel erfolgt sind, ist diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Erfolgt so ein Beschluss, darf die Behörde keinen neuen, ähnlichen Akt setzen.

Kalifornien hält den Bundesgesetzesbeschluss für unzulässig und führt Klage dagegen. Unterdessen hält der bevölkerungsreichste US-Staat an seinen Verordnungen fest.

Noch während der Regierungsperiode Joe Bidens haben Branchenverbände respektive Kfz-Hersteller Klagen gegen Kalifornien erhoben. Zwei Verfahren bezüglich Pkw und anderer Leichtkraftfahrzeuge sind derzeit am US-Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtskreis anhängig. Dort beantragt die US-Regierung jetzt die Einstellung der Verfahren. Ihr Argument: Durch die gesetzliche Aufhebung der Ausnahmegenehmigungen sind die kalifornischen Abgasnormen und Verbrennerverbote hinfällig, also müsse darüber nicht weiter prozessiert werden.

Bezüglich der Schwerfahrzeuge ist eine Klage der Lkw-Hersteller Daimler, Paccar, und Volvo sowie der VW-Tochter International Motors am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Kalifornien anhängig. Eine zweite Klage einer Handelskammer ist am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Illinois anhängig. In beide Verfahren steigt die US-Regierung jetzt ebenfalls ein.

Sie argumentiert, dass das von Lkw-Herstellern 2023 unterzeichnete Dokument der "Clean Truck Partnership" in Wahrheit kein wechselseitiger Vertrag, sondern lediglich verkleidete Regulierung sei. Das Dokument spreche selbst von Regulierung und lasse ĂĽbliche Vertragsbestandteile vermissen. Und die drei Lkw-Verordnungen, die dem Dokument als Anhang beigefĂĽgt sind, seien unwirksam.

Für eine der drei Verordnungen habe es nie eine Ausnahmegenehmigung der EPA gegeben, für die anderen beiden seien sie per Gesetzesbeschluss zurückgezogen worden. Zudem sehe Bundesrecht – unabhängig von etwaigen Ausnahmegenehmigungen – vier Jahre Vorlauffrist für neue Abgasnormen vor, sowie eine dreijährige Stillhalteverpflichtung des Normengebers. Der Zweck dieser Bestimmungen ist, dass Kfz-Hersteller nicht alle nasenlang umplanen müssen, schließlich bereiten sie Fahrzeugmodelle und Produktionsanlagen langfristig vor. Kalifornien habe diese Fristen ignoriert und Herstellern nur zwei Jahre Vorwarnung gewährt.

Das die USA vor Gericht vertretende Justizministerium beantragt, sowohl die kalifornischen Verordnungen als auch das von den Lkw-Herstellern unterschriebene Dokument für unwirksam zu erklären. Außerdem soll Kalifornien untersagt werden, neue Abgasnormen zu erlassen.

Das Verfahren am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Kalifornien heißt Daimler Truck North America et al v California Air Resources Board et al und trägt das Az. 2:25-cv-02255.

Das Verfahren am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Illinois heißt American Free Enterprise Chamber of Commerce v Engine Manufacturers Association et al und trägt das Az. 3:24-cv-50504.

(ds)