Gericht kippt Veto der EU-Kommission gegen Fusion von WorldCom und Sprint
Formale, nicht inhaltliche Gründe sind für das das EU-Gericht Erster Instanz ausschlaggebend, dass das Verbot der EU-Kommission für die 2000 geplante Fusion von WorldCom und Sprint unzulässig war.
Die Luxemburger EU-Richter haben zum vierten Mal innerhalb von zwei Jahren ein Fusionsverbot der EU-Kommission gekippt. BrĂĽssel habe den beabsichtigten Zusammenschluss der US-Telekommunikationsunternehmen WorldCom und Sprint im Jahre 2000 nicht verbieten dĂĽrfen, urteilte das EU-Gericht Erster Instanz am Dienstag in Luxemburg.
Die Kommission war laut Gericht nicht zur Blockade befugt, da die Unternehmen zuvor ihre Anmeldung zur Prüfung des Vorhabens zurückgenommen hatten. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hätte WorldCom nach der Fusion eine marktbeherrschende Stellung beim Internet-Zugang bekommen; das Verbot sei zudem notwendig gewesen, da die beiden Unternehmen ihre Pläne nicht vollständig aufgegeben hätten. Dieser Ansicht widersprach das Gericht nun; nach der Rücknahme der Anträge auf eine Genehmigung der Fusion hätte eine solche Entscheidung durch die Kommission nicht mehr gefällt werden dürfen.
Der Telekommunikationskonzern WorldCom, in den größten Bilanzskandal der US-Wirtschaftsgeschichte verwickelt und heute wieder unter dem Namen MCI aktiv, hatte gegen das Verbot der Fusion Klage erhoben. Der Konzern hatte die Fusionspläne schon vor dem offiziellen Verbot durch die EU-Kommission aufgegeben -- auf Grund der Ankündigung der damaligen US-Justizministerin, die Fusion nicht erlauben zu wollen, hatten WorldCom und Sprint ihre Fusionsanmeldung in Brüssel zurückgezogen. Mit der Klage gegen das Verbot wollte der Konzern jedoch nicht die Fusionspläne mit Sprint wieder aufleben lassen. Der Konzern warf der EU-Kommission allerdings ein "fundamentales Missverständnis" der scharfen Konkurrenz auf dem Internet-Markt vor; daher wolle man verhindern, dass "diese Entscheidung (der Kommission) Grundlage für zukünftige Handlungen und Initiativen" werde, hieß es damals bei WorldCom. Dieses Ziel erreichte der Konzern nun allerdings nicht, denn der Gerichtshof betonte ausdrücklich, er habe kein Urteil darüber gefällt, ob die Entscheidung in der Sache gerechtfertig gewesen sei. (jk)